- Bundesvergabeamt
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Das Bundesvergabeamt (BVA) ist eine unabhängige und mit Hoheitsrechten ausgestattete österreichische Bundesbehörde, welche auf Bundesebene den Rechtsschutz der Bieter in einem Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers sicherzustellen hat. Das BVA wird nur über Antrag eines Bieters/Bewerbers tätig und hat keine selbständige Prüfkompetenz hinsichtlich öffentlicher Auftragsvergaben.
Hauptaufgabe des Bundesvergabeamtes ist der Rechtsschutz der Bieter. Diese können mit Hilfe des BVA ihr Recht auf ein faires und transparentes Vergabeverfahren durchsetzen. Wichtige Instrumente des Rechtsschutzes im öffentlichen Vergabeverfahren sind:
- der Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens
- der Antrag auf eine einstweilige Verfügung
- der Antrag auf ein Feststellungsverfahren
Im Jahr 2007 wurden beim BVA 119 Anträge auf Nachprüfungsverfahren,104 Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und 6 Anträge auf ein Feststellungsverfahren gestellt.
Das Bundesvergabeamt wird grundsätzlich in Senaten tätig, welche aus einem Senatsvorsitzenden und zwei Beisitzern bestehen. Je ein Beisitzer kommen aus dem Kreis der Auftraggeber und der Auftragnehmer. Eine Ausnahme bildet die Erlassung einstweiliger Verfügungen und die Verfahren unterhalb der unionsrechtlich vorgegebenen Schwellenwerte. In diesen Fällen entscheiden die Senatsvorsitzenden als Einzelrichter.
Der Vorsitzende des BVA, sowie die Senatsvorsitzenden und die sonstigen Mitglieder werden über Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt. Sie sind bei der Ausübung ihres Amtes weisungsfrei.
Siehe auch
Weblinks
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