Bundesbehörde

Bundesbehörde

Bundesbehörden sind die höchsten Behörden auf Bundesebene, der höchsten bzw. gesamtstaatlichen Ebene in einem föderalen Bundesstaat oder Staatenbund. Die Bundesbehörden als Teil der Bundesverwaltung umfassen etwa die Bundesämter (Ämter/Kanzleien des Staatsoberhauptes, des Regierungschefs, die Ministerien und ihre Ämter) und ähnliche Institutionen, die Behörden der Selbstverwaltung des Staates (bspw. oberster Rechnungshof) sowie Sonderbeauftragte und auch die Verwaltung des diplomatischen Dienstes.

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  • Bundesbehörde — Bụn|des|be|hör|de …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Obere Bundesbehörde — Bundesbehörden werden errichtet für die bundeseigene Verwaltung (Art. 86 GG). Diese Behörden gliedern sich in oberste Bundesbehörden, Oberbehörden sowie Mittel und Unterbehörden. Zu den obersten Bundesbehörden zählen: Bundespräsidialamt Präsident …   Deutsch Wikipedia

  • Oberste Bundesbehörde — Bundesbehörden werden errichtet für die bundeseigene Verwaltung (Art. 86 GG). Diese Behörden gliedern sich in oberste Bundesbehörden, Oberbehörden sowie Mittel und Unterbehörden. Zu den obersten Bundesbehörden zählen: Bundespräsidialamt Präsident …   Deutsch Wikipedia

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  • Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) — Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, das die Aufgaben und Zuständigkeiten nach dem Zivilschutzgesetz wahrnimmt …   Lexikon der Economics

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