Butterkuchen

Butterkuchen
Butterkuchen

Butterkuchen oder Zuckerkuchen (in Mecklenburg auch Platenkuchen) gehört zu den „Feinen Backwaren“ und ist ein Blechkuchen aus Hefeteig mit einer Auflage aus Butterstückchen und Zucker. [1] Auf dem Teig bilden die Butterflocken nach dem Backen die typischen Kuhlen. Häufig werden geröstete Mandelblättchen oder gehackte Nüsse auf den Kuchen gestreut. Gelegentlich erhält der Kuchen auch Creme- oder Fruchtfüllungen.

Butterkuchen ist ein beliebter Bestandteil der norddeutschen Kaffeetafel, ebenso ist er in den Niederlanden und Dänemark bekannt. In Süddeutschland ist er ein Bestandteil der häuslichen Küche und wird auch in Kaffeehäusern angeboten. In Niedersachsen und Westfalen ist der Butterkuchen darüber hinaus auch fester Bestandteil aller wichtigen Familienfeste: er wird zur Kindstaufe serviert, zur Konfirmation, zur Hochzeit und zur Beerdigung, und deshalb zuweilen als Freud-und-Leid-Kuchen oder Beerdigungskuchen bezeichnet.[2]

Regional wird Butterkuchen statt nur mit Zucker mit einer Zucker-Zimt-Mischung bestreut, in Mecklenburg mit Kardamom gewürzt.

In Deutschland müssen im Handel auf 100 Teile Getreidemahlerzeugnisse und/oder Stärke mindestens 30 Teile Butter oder entsprechend Butterreinfett und/oder Butterfett verwendet werden. Trennfett unterliegt dieser Regel nicht. [3]

Einzelnachweise

  1. IREKS-Arkady-Institut für Bäckereiwissenschaft (Hrsg.): IREKS-ABC der Bäckerei. 4. Auflage. Institut für Bäckereiwissenschaft, Kulmbach 1985
  2. Lebensmittel Lexikon
  3. Leitsätze für Feine Backwaren Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 4. Februar 2010

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