- Abbuchung
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Mit Abbuchung bezeichnet man eine Kontobelastung aufgrund einer Lastschrift. In Deutschland gibt es dafür zwei Verfahren:
- Lastschrift aufgrund erteilter Einzugsermächtigung
Dabei erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einmalig oder regelmäßig Beträge von seinem Girokonto abzubuchen.
- Lastschrift aufgrund erteiltem Abbuchungsauftrag
Dabei erteilt der Zahlungspflichtige seinem kontoführenden Kreditinstitut den Auftrag, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers einzulösen.
Der Unterschied der beiden Verfahren besteht darin, dass Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren innerhalb einer Widerspruchsfrist zurückgegeben werden können, während Lastschriften im Abbuchungsverfahren nicht wegen Widerspruchs zurückgegeben werden können. Hierbei bleibt dem Zahlungspflichtigen die Möglichkeit, rechtzeitig vor der Kontobelastung den Abbuchungsauftrag zurückzuziehen. Für den Zahlungsempfänger bietet das Abbuchungsverfahren daher größere Sicherheit.
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