- Büchsenlicht
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Büchsenlicht bezeichnet für die Jagd günstige Lichtverhältnisse (von Büchse in der Bedeutung „Jagdgewehr“). Man spricht auch bei starkem Mondschein (bei Vollmond) von ausreichendem Büchsenlicht. In Deutschland ist es verboten, bei der Jagd künstliche Lichtquellen oder Nachtzielgeräte einzusetzen, für bestimmte Tiere gilt ein nächtliches Jagdverbot (Bundesjagdgesetz § 19). Nacht ist danach 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.
Als Faustregel gilt, dass das Büchsenlicht dann ausreichend ist, wenn man bei ausgestrecktem Arm noch den Schmutz unter den Fingernägeln sehen oder einen roten von einem grünen Faden unterscheiden kann.
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