Bürge und Zahler

Bürge und Zahler

Ein Bürge und Zahler haftet nach österreichischem Recht nicht wie der gemeine Bürge nur subsidiär (also erst dann wenn der Hauptschuldner seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommt), sondern neben diesem. Der Gläubiger kann es sich daher aussuchen, ob er vom Hauptschuldner oder vom Bürgen Zahlung begehrt, während er sonst erst auf den Bürgen greifen kann, wenn er den Hauptschuldner erfolglos gemahnt hat.

Im deutschen Recht ist dies mit dem Bürgen vergleichbar, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat (selbstschuldnerischer Bürge), der also zahlen muss, auch wenn der Gläubiger noch nicht erfolglos versucht hat, gegen den Schuldner gerichtlich vorzugehen.

Vergleiche auch: Ausfallsbürgschaft

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ausfallsbürgschaft — Die Ausfallsbürgschaft (auch Schadlosbürgschaft) im österreichischen Recht ist eine gegenüber der Bürgschaft eingeschränkte Form der Sicherstellung einer Schuld. Der Ausfallsbürge verpflichtet sich zur Zahlung nur für den Fall, dass auch durch… …   Deutsch Wikipedia

  • Borgen — Borgen, verb. reg. act. eine bewegliche Sache als ein Darlehen nehmen, und als ein Darlehen geben. 1. Als ein Darlehen nehmen. 1) Eine Sache als ein Darlehen nehmen, um sie wieder zu geben, entlehnen. Etwas von einem borgen. Ein Kleid, einen Hut …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”