- Bürgschaft
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Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent[1]) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen Kreditnehmer und bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut, welches das Darlehen gewährt.
Inhaltsverzeichnis
Rechtslage in einzelnen Staaten
- Deutschland: Bürgschaft (Deutschland)
- Österreich: Bürgschaft (Österreich)
- Schweiz: Bürgschaft (Schweiz)
Literatur
- Stefan Arnold: Die Bürgschaft auf erstes Anfordern im deutschen und englischen Recht. Mohr Siebeck, Tübingen 2008, ISBN 9783161495502.
- Virginia Demuro: Die persönlichen Kreditsicherheiten im italienischen und deutschen Recht : eine rechtsvergleichende Untersuchung. Hartung-Gorre, Konstanz 2008, ISBN 978-3-86628-192-9.
- Christian Förster: Die Fusion von Bürgschaft und Garantie: eine Neusystematisierung aus rechtsvergleichender Perspektive. Mohr Siebeck, Tübingen 2010, ISBN 978-3-16-150277-4.
- Trevor C. Hartley: Das Bürgschafts- und Garantierecht im Vereinigten Königreich und in Irland. Amt für Amtliche Veröff. der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel 1977.
- Axel Thoß: Bürgenschutz im österreichischen und deutschen Recht. Nomos, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2314-3.
Weblinks
Wiktionary: Bürgschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenEinzelnachweise
- ↑ DEUTSCHES RECHTSWÖRTERBUCH. Abgerufen am 11. September 2010.
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