- Amtsgericht Aurich
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Das Amtsgericht Aurich ist neben den Amtsgerichten in Emden, Leer, Norden und Wittmund eines von fünf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Aurich. Es hat seinen Sitz in Aurich in Niedersachsen. Direktor des Amtsgerichts ist Dr. Wilfried de Buhr.
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeiten
Seit 1999 ist das Amtsgericht Aurich als Insolvenzgericht für die ostfriesischen Bezirke Aurich, Emden, Wittmund und Norden. Seit 2005 sind die Registersachen des Landgerichtbezirks Aurich an das Amtsgericht Aurich übertragen. Ihm ist das Landgericht Aurich übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Oldenburg.
Geschichte
Bis zum Ende des ostfriesischen Fürstenhauses 1744 gab es in Aurich vier Gerichte: das Hofgericht, das Kanzleigericht, das Amtsgericht und das Stadtgericht. Das Amtsgericht war zuständig für die Einwohner des Amtes Aurich. Mit Erlass des hannoverschen Gerichtsverfassungsgesetzes 1850 wurden Verwaltung und Justiz voneinander getrennt. Die heutigen Amtsgerichte entstanden.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude liegt im Auricher Stadtpark. Das Haupthaus wurde 1713 errichtet, 1885 wurde der nördliche Flügel eröffnet. 1953 folgte ein weiterer Seitenflügel. Die Dachgeschosse wurden 1996 ausgebaut. Die Nebenstelle des Amtsgerichtes wurde 1997 aufgelöst. Für die Behördenleitung und die Verwaltung folgte ein weiterer Anbau. 2005 wurde das Kellergeschoss renoviert.
Siehe auch
Weblinks
53.4677127.478499Koordinaten: 53° 28′ 4″ N, 7° 28′ 43″ OKategorien:- Amtsgericht (Niedersachsen)
- Aurich
- Bauwerk in Aurich
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