- Oberlandesgericht Oldenburg
-
Das Oberlandesgericht Oldenburg ist neben dem Oberlandesgericht Braunschweig und dem Oberlandesgericht Celle eines von drei Oberlandesgerichten in Niedersachsen.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Der Sitz des Oberlandesgerichts (OLG) ist Oldenburg; der Gerichtsbezirk liegt im Westen des deutschen Bundeslandes Niedersachsen und entspricht den Grenzen des ehemaligen Großherzogtums Oldenburg abzüglich der Exklaven Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld), zuzüglich der ehemals preußischen Landgerichtsbezirke Aurich und Osnabrück (ehem. Regierungsbezirk Weser-Ems).
Gerichtsgebäude
Das OLG Oldenburg ist in einem Zweckbau aus den 1960er Jahren am Richard-Wagner-Platz 1 in Oldenburg untergebracht.
Geschichte
Das Oberlandesgericht Oldenburg geht auf das im Jahre 1814 eingerichtete Oberappellationsgericht des Großherzogtums Oldenburg zurück. Die Umwandlung des Oberappellationsgerichtes in das Oberlandesgericht erfolgte durch die Reichsjustizgesetze im Jahre 1877.
Nach dem Ersten Weltkrieg bildete das Oberlandesgericht das oberste Gericht des Freistaats Oldenburg.
1944 wurde der Bezirk des Oberlandesgerichts als Kriegsnotmaßnahme um die zuvor zum Bezirk des OLG Celle gehörenden Landgerichtsbezirke Aurich und Osnabrück erweitert.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem OLG Oldenburg ist allein der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Nachgeordnet sind die Landgerichte in Aurich, Oldenburg und Osnabrück mit den jeweils diesen Gerichten nachgeordneten Amtsgerichten.
Organisation
An der Spitze des Oberlandesgericht steht dessen Präsident. Gegenwärtig wird dieses Amt durch Dr. Gerhard Kircher ausgeübt.
Das Gericht verfügt derzeit über 15 Zivilsenate, zwei Strafsenate und einen Bußgeldsenat. Bei den Zivilsenaten bestehen teilweise, etwa zum Baurecht sachliche Sonderzuständigkeiten. Soweit keine derartigen Sonderzuständigkeiten bestehen werden die Rechtsstreitigkeiten nach Eingang den Senaten zugewiesen. Eine Ausnahme hiervon besteht insofern, als bei Sachzusammenhang mit einer Angelegenheit derjenige Senat zuständig ist, bei dem die erste Sache einging.
Siehe auch
Literatur
- Festschrift: 175 Jahre Oberlandesgericht Oldenburg. 1814 Oberappellationsgericht, Oberlandesgericht 1989. Festschrift. Köln (Carl Heymanns Verlag) 1989, XV u. 724 S., 37 Abb. (Rez. u.a. v. Gerold Schmidt, Oldenburgische Familienkunde 32.Jg. H.4/1990, S. 335-336)
Weblinks
- Internetpräsenz des Oberlandesgerichts Oldenburg
- efundus - Die Entscheidungsdatenbank der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg
Wikimedia Foundation.