- Richtlinie zu Managern alternativer Investmentfonds
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Die Richtlinie zu Managern alternativer Investmentfonds, kurz AIFM-Richtlinie (engl. AIFMD aus Alternative Investment Fund Manager Directive) ist eine EU-Richtlinie, die am 11. November 2010 vom Europäischen Parlament angenommen wurde.[1]
In dieser Richtlinie werden die Verwalter alternativer Investmentfonds reguliert, die nicht von der OGAW-Richtlinie (UCITS) erfasst wurden. Betroffen sind sowohl Verwalter mit Sitz in der EU als auch Verwalter aus Drittländern, die ihre Fonds in der EU vertreiben möchten.[2] Der derzeitige Zeitplan sieht ein Inkrafttreten der nationalen Umsetzung Anfang des Jahres 2013 vor.[3]
Die Umsetzung im Detail wird derzeit (Stand: Mai 2011) durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde auf Anfrage der Europäischen Kommission vorbereitet.[4]
Inhaltsverzeichnis
Begriffe
In der Richtlinie (Artikel 3) werden folgende wesentliche Begriffe definiert:
AIF
Als alternative Investmentfonds (kurz AIF von englisch alternative Investment Fund) werden "jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Anlagezweige, der von einer Gruppe von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der betreffenden Anleger zu investieren"[5] bezeichnet, sofern diese nicht bereits nach der OGAW-Richtlinie genehmigungspflichtig sind.
AIFM
Da alternative Investmentfonds in der Regel kein wirtschaftliches Eigenleben haben, wurden die Manager dieser Fonds als zu regulierende Einheit identifiziert. Diese werden als Verwalter alternativer Investmentfonds (kurz AIFM von englisch Alternative Investment Fund Manager) bezeichnet. Verwalter alternativer Investmentfonds sind juristische Personen, deren Aufgabe die Verwaltung von Alternativen Investmentfonds ist.[6]
Einzelnachweise
Kategorien:- Europäisches Sekundärrecht
- Investmentfonds
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