- Europäisches Parlament
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Europäisches Parlament Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg
Sitzverteilung
siehe auch: Liste der ParlamentsmitgliederFraktion Sitze EVP
Christdemokraten, Konservative264 42
(CDU, CSU)6
(ÖVP)S&D
Sozialdemokraten185 23
(SPD)4
(SPÖ)ALDE
Liberale, Zentristen85 12
(FDP)– Grüne/EFA
Grüne, Regionalparteien56 14
(Grüne)2
(Grüne)ECR
Konservative56 – – GUE/NGL
Linke34 8
(Linke)– EFD
Europaskeptiker27 – – fraktionslos 29 – 5
(HPM, FPÖ)Summe 736 99 17 Das Europäische Parlament (auch Europaparlament, EP) mit Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union (Art. 14 EU-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament nicht nur das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, sondern die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit. Da es unmittelbar die europäische Bevölkerung repräsentiert, kann es als die Bürgerkammer der EU bezeichnet werden (neben dem Rat der Europäischen Union als Staatenkammer).
Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen bei der EU-Rechtsetzung mehrmals deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht 1992 und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon 2007, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Auch in Bezug auf die Bildung der Exekutive, also die Wahl der Europäischen Kommission wurden die Rechte des Parlaments schrittweise ausgebaut; es hat hier jedoch noch immer weniger Einfluss als die meisten nationalen Parlamente in Europa. Dadurch fehlt im Europäischen Parlament auch der typische Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anders als in den meisten nationalen Parlamenten, wo die Regierungsfraktionen normalerweise loyal zur Regierung stehen und deren Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützen, bilden sich im Europäischen Parlament je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten. Dies bewirkt auch, dass die einzelnen Europa-Abgeordneten unabhängiger sind und bei Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis zum Teil größeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung nehmen können.
Nach der Europawahl im Juni 2009 hat sich das Europäische Parlament am 14. Juli 2009 für seine siebte Wahlperiode konstituiert. Darin umfasst es zunächst 736 Mitglieder, die umgangssprachlich auch als Europaabgeordnete bezeichnet werden. Durch den Vertrag von Lissabon wurde das Parlament auf 754 Abgeordnete erweitert. Die 18 zusätzlichen Mitglieder treten ihr Amt am 13. Dezember 2011 an.[1] Ab der nächsten Europawahl 2014 wird das Parlament regulär 750 Sitze plus den nicht stimmberechtigten Parlamentspräsidenten umfassen (Art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag).
Der Präsident des Europäischen Parlaments in der ersten Halbzeit der Wahlperiode 2009-14 ist Jerzy Buzek (EVP). Das Parlament ist derzeit unterteilt in sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind diese Abgeordneten Mitglieder in rund 160 verschiedenen nationalen Parteien, die sich auf europäischer Ebene großenteils zu Europaparteien zusammengeschlossen haben.
Arbeitsorte des Europaparlaments sind neben Straßburg auch Brüssel und Luxemburg. Regelungen zu Organisation und Arbeitsweise enthält die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Aufgaben
- 2 Organisation der Parlamentsarbeit
- 3 Europawahl
- 4 Sitz und Arbeitsorte
- 5 Geschichte
- 6 Sonstiges
- 7 Literatur
- 8 Einzelnachweise
- 9 Weblinks
Aufgaben
Die Aufgaben des Europäischen Parlaments sind in Art. 14 EU-Vertrag beschrieben. Demzufolge wird das Parlament gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig, übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus und nimmt die politische Kontrolle wahr. Des Weiteren soll es beratend tätig werden und den Kommissionspräsidenten wählen.
Gesetzgebungsfunktion
Das Parlament teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union, es nimmt also europäische Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) an. In den meisten Politikfeldern gilt dafür seit dem Vertrag von Lissabon das so genannte ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEU-Vertrag), bei dem Parlament und Rat der EU gleichberechtigt sind und jeweils in zwei Lesungen Änderungen an einem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Gesetzestext einbringen können. Bei Uneinigkeit müssen sich Rat und Parlament in dritter Lesung in einem Vermittlungsausschuss einigen.
Insgesamt ähnelt dieses Verfahren dem deutschen Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat. Allerdings besitzt das Europäische Parlament – anders als der Bundestag – kein unmittelbares Initiativrecht, das heißt, es kann keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen. Dieses Initiativrecht hat auf EU-Ebene nur die Kommission, die nach Art. 225 AEU-Vertrag allerdings vom Europäischen Parlament zu dessen Ausübung aufgefordert werden kann.
Neben dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gibt es noch andere Formen der Rechtsetzung in der EU, bei denen das Parlament weniger Mitspracherechte besitzt. Diese erstrecken sich nach dem Vertrag von Nizza heute jedoch nur noch auf einige bestimmte Politikbereiche. So muss das Parlament im Bereich der Wettbewerbspolitik und bestimmten Feldern der Gemeinsamen Handelspolitik lediglich angehört werden; auch in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik hat es kaum Mitspracherechte.
Budgetierungsfunktion
Das Europäische Parlament und der Ministerrat bilden gemeinsam die Haushaltsbehörde der EU, die über den Haushalt der Europäischen Union entscheidet (etwa 129,1 Mrd. Euro im Jahr 2008[2]). Die Europäische Kommission schlägt einen Haushaltsentwurf vor; im Haushaltsverfahren können dann Parlament und Ministerrat Änderungen beschließen. Im Einzelnen ist das Verfahren in Art. 314 AEU-Vertrag geregelt.
Kontrollfunktion
Außerdem übt das Parlament die parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union aus. Hierfür kann es Untersuchungsausschüsse einrichten und gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben. Dies gilt auch in den Bereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, wo Kommission und Rat exekutive Funktionen innehaben und die legislativen Mitbestimmungsrechte des Parlaments eingeschränkt sind. Damit das Parlament dieser Kontrollfunktion nachkommen kann, müssen die übrigen EU-Institutionen, also vor allem die Kommission, der Rat und die Europäische Zentralbank, dem Parlament regelmäßig Bericht über ihre Tätigkeit ablegen; der Präsident des Parlaments nimmt auch an den Gipfeltreffen des Europäischen Rates teil. Außerdem können Europaabgeordnete schriftliche und mündliche parlamentarische Anfragen an die Kommission und den Rat richten. Während das Fragerecht gegenüber der Kommission in Art. 230 AEU-Vertrag eine ausdrückliche primärrechtliche Grundlage hat, beruht das Fragerecht gegenüber dem Rat auf einer 1973 gegebenen freiwilligen Erklärung des Rates, Fragen des Parlaments zu beantworten.[3]
Wahlfunktion
Eine wichtige Rolle spielt das Parlament auch bei der Berufung der Kommission: Nach Art. 17 EU-Vertrag wählt das Parlament den Präsidenten der Europäischen Kommission. Das Vorschlagsrecht liegt dabei jedoch beim Europäischen Rat, der allerdings das Ergebnis der vorangegangenen Europawahl „berücksichtigen“ muss. Diese Bestimmung wurde bislang jeweils nur so weit ausgelegt, dass der vorgeschlagene Kandidat jeweils derjenigen europäischen Partei entstammt, die bei der Europawahl das beste Ergebnis erzielte; die wesentlichen Aushandlungen vor der Nominierung des Kommissionspräsidenten fanden zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten statt. Allerdings gab es immer wieder auch Vorschläge, dass die Europaparteien schon im Wahlkampf Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten ernennen sollen, um dadurch die Rolle des Parlaments gegenüber dem Europäischen Rat zu steigern. Entsprechende Versuche vor der Europawahl 2009 scheiterten jedoch aufgrund von Uneinigkeiten innerhalb der Europaparteien.[4]
Außer dem Kommissionspräsidenten bestätigt das Parlament auch die Kommission als Ganzes. Auch hier werden die Kandidaten durch den Europäischen Rat nominiert, wobei die Entscheidung traditionell weitgehend den nationalen Regierungen überlassen wird. Das Parlament prüft jedoch die Kompetenz und Integrität der einzelnen Kommissare in den jeweiligen Fachausschüssen und entscheidet dann im Plenum über die Ernennung der Kommission. Dabei kann es nur die Kommission als Ganzes annehmen oder ablehnen, nicht einzelne Mitglieder. Allerdings kam es bereits mehrfach vor, dass das Parlament den Rückzug einzelner als ungeeignet angesehener Kandidaten durchsetzte, indem es eine Ablehnung der Kommission als Ganzes androhte, etwa 2004 Rocco Buttiglione und 2009 Rumjana Schelewa.
Außerdem kann das Parlament durch ein Misstrauensvotum einen Rücktritt der Kommission erzwingen (Art. 234 AEU-Vertrag). Es benötigt dazu jedoch eine Zweidrittelmehrheit, was im Vergleich mit nationalen Parlamenten eine recht hohe Hürde ist und der Kommission eine größere Eigenständigkeit verleiht. Das Recht zum Misstrauensvotum zählt zu den ältesten Kompetenzen des Parlaments. Es wurde bislang noch nie angewendet, allerdings führte bereits eine entsprechende Drohung des Parlaments 1999 zum geschlossenen Rücktritt der Kommission Santer.
Bei der Ernennung anderer EU-Funktionsträger außerhalb der Europäischen Kommission hat das Parlament dagegen meist nur geringere Mitspracherechte. Bei der Ernennung der Direktoriumsmitglieder der Europäischen Zentralbank muss es nach Art. 283 AEU-Vertrag vom Rat der Europäischen Union angehört werden, kann aber dessen Entscheidung nicht blockieren. Auch sonst hat das Europäische Parlament nur wenig formelle Kontrolle über die Europäische Zentralbank, die dem EU-Vertrag nach in ihren Entscheidungen unabhängig sein soll. Ähnliches gilt für die Richter am Gerichtshof der Europäischen Union, an deren Wahl das Europäische Parlament nach Art. 253f. AEU-Vertrag überhaupt nicht beteiligt ist.
Jeder europäische Bürger hat das Recht, beim Europäischen Parlament Petitionen einzureichen, die im Petitionsausschuss verhandelt werden. Außerdem ernennt das Parlament den Europäischen Bürgerbeauftragten, der Bürgerbeschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Organe untersucht.
Organisation der Parlamentsarbeit
Fraktionen
Mitglieder des
Europäischen Parlamentes1. Wahlperiode (1979–1984) 2. Wahlperiode (1984–1989) 3. Wahlperiode (1989–1994) 4. Wahlperiode (1994–1999) 5. Wahlperiode (1999–2004) 6. Wahlperiode (2004–2009) 7. Wahlperiode (2009–2014) Das Europäische Parlament ist – ebenso wie ein nationales Parlament – nicht entlang nationaler Gruppen, sondern weltanschaulicher Fraktionen organisiert. Diese setzen sich aus Europaabgeordneten mit ähnlichen politischen Ansichten zusammen und entsprechen im Wesentlichen den europäischen politischen Parteien. Allerdings bilden häufig verschiedene Europaparteien eine gemeinsame Fraktion (z. B. die Fraktion der Grünen/EFA, die sich aus Europäischer Grüner Partei und Europäischer Freier Allianz zusammensetzt, oder die Fraktion ALDE, die die Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei zusammen mit der Europäischen Demokratischen Partei bildet), und in mehreren Fraktionen sind auch parteilose Abgeordnete vertreten. Zur Gründung einer Fraktion sind seit der Europawahl 2009 mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten erforderlich.[5]
Unterhalb der Fraktionsebene organisieren sich die Abgeordneten zudem in sogenannten nationalen Delegationen, die jeweils die Mitglieder einer nationalen Partei umfassen. Sie entsprechen damit etwa den Landesgruppen im Deutschen Bundestag.
Da das Europaparlament – anders als nationale Parlamente – keine Regierung im traditionellen Sinn wählt, ist die Gegenüberstellung von Regierungskoalition und Oppositionsfraktionen hier weniger stark ausgeprägt. Statt Konfrontation werden meist Kompromisslösungen zwischen den großen Parteien gesucht. Dabei dominieren allerdings traditionell die beiden größten Fraktionen, die konservativ-christdemokratische EVP und die sozialdemokratische S&D, das Geschehen. Bis 1999 stellten die Sozialdemokraten die größte Fraktion, seither die EVP. Eine einzelne Fraktion hatte bisher noch zu keinem Zeitpunkt eine absolute Mehrheit im Europaparlament, für diese informelle „Große Koalition“ aber gab es stets eine Mehrheit von 50–70 %.
Diese Konstellation wird zusätzlich dadurch gefördert, dass gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren für die Verabschiedung eines Beschlusses in zweiter Lesung eine absolute Mehrheit der gewählten (nicht der anwesenden) Mitglieder des Europaparlaments notwendig ist. Da üblicherweise nicht alle Abgeordneten zu Plenarsitzungen anwesend sind, kann das Parlament faktisch nur durch eine Zusammenarbeit aus EVP und S&D die notwendigen Mehrheiten organisieren. Ein deutliches Kennzeichen für die Kooperation der großen Fraktionen ist auch ihre Vereinbarung, das fünfjährige Mandat des Parlamentspräsidenten untereinander aufzuteilen. Allerdings ist die Große Koalition nach wie vor nicht formalisiert, es gibt weder einen Koalitionsvertrag noch ein festes gemeinsames „Regierungsprogramm“. Im Arbeitsalltag des Europäischen Parlaments werden Entscheidungen meist mit wechselnden Mehrheiten aus verschiedenen Fraktionen getroffen, wenn auch fast immer ausgehend von einem Kompromiss zwischen EVP und S&D.
Die Praxis der Großen Koalition wurde jedoch wiederholt von den Mitgliedern der kleineren Fraktionen, insbesondere von Liberalen und Grünen, kritisiert. Während der Legislaturperiode 1999-2004 kam es infolge des Korruptionsskandals um die Kommission Santer vorübergehend zu einem Bruch der Großen Koalition und zu einer Kooperation zwischen EVP und Liberalen. Bei der Diskussion um die Ernennung von Rocco Buttiglione zum Justizkommissar im Jahr 2004 distanzierten sich EVP und Liberale allerdings wieder voneinander, sodass es – trotz der Differenzen zwischen EVP und Sozialdemokraten – letztlich zu einer neuen informellen Großen Koalition kam. Vor den Europawahlen 2009 kündigte Graham Watson, der Fraktionsvorsitzende der Liberalen, sein Ziel an, in der nächsten Legislaturperiode mit seiner Fraktion an einer stabilen Koalition mit EVP oder Sozialdemokraten teilzuhaben.[6] Allerdings hat keine solche „kleine“ Koalition bei den Wahlen eine Mehrheit erreicht.
Derzeitige Zusammensetzung des Parlaments
Die folgende Tabelle zeigt die derzeitige Zusammensetzung des Europäischen Parlaments nach nationalen Parteien (Stand: Juni 2011).[7] Nicht berücksichtigt sind die zusätzlichen Abgeordneten, die nach dem Vertrag von Lissabon ihr Amt antreten sollen. Für eine Übersicht der Parlamentarier im Einzelnen siehe Liste der Mitglieder des 7. Europäischen Parlamentes.
Fraktion
LandEVP S&D ALDE ECR Grüne/EFA GUE-NGL EFD Fraktionslose gesamt Europäische Union 264 185 85 56 56 34 27 29 736 Belgien 3 (CD&V)
1 (CDH)
1 (CSP)3 (PS)
2 (SP.A)3 (Open VLD)
2 (MR)1 (LDD) 1 (Groen!)
2 (Ecolo)
1 (N-VA)2 (VB) 22 Bulgarien 5 (GERB)
1 (SDS)4 (BSP) 3 (DPS)
2 (NDSV)2 (Ataka) 17 Dänemark 1 (C) 4 (A) 3 (V) 1 (unabh.) 2 (F) 1 (N) 1 (O) 13 Deutschland 34 (CDU)
8 (CSU)23 (SPD) 12 (FDP) 14 (Grüne) 8 (Linke) 99 Estland 1 (IRL) 1 (SDE) 1 (RE)
2 (KE)1 (unabh.) 6 Finnland 3 (Kok.)
1 (KD)2 (SDP) 3 (Kesk.)
1 (SFP)2 (Vihr.) 1 (PS) 13 Frankreich 24 (UMP)
3 (NC)
2 (LGM)14 (PS) 6 (MoDem) 13 (EELV)
1 (PNC)4 (FG)
1 (PCR)1 (Libertas) 3 (FN) 72 Griechenland 7 (ND) 8 (PASOK) 1 (DS) 1 (Grüne) 2 (KKE)
1 (SYRIZA)
2 (LAOS) 22 Irland 4 (FG) 3 (Lab) 3 (FF)
1 (unabh.)1 (SP) 12 Italien 24 (PdL)
5 (UDC)
5 (FLI)
1 (SVP)22 (PD) 6 (IdV) 9 (LN) 72 Lettland 1 (JL)
2 (PS)1 (SC) 1 (LPP/LC) 1 (TB) 1 (PCTVL) 1 (SC) 8 Litauen 4 (TS-LKD) 3 (LSDP) 1 (DP)
1 (LRLS)1 (LLRA) 2 (TT) 12 Luxemburg 3 (CSV) 1 (LSAP) 1 (DP) 1 (Déi Gréng) 6 Malta 2 (PN) 3 (PL-MLP) 5 Niederlande 5 (CDA) 3 (PvdA) 3 (VVD)
3 (D66)1 (CU) 3 (GL) 2 (SP) 1 (SGP) 4 (PVV) 25 Österreich 6 (ÖVP) 4 (SPÖ) 2 (Grüne) 1 (Martin)
2 (FPÖ)
2 (unabh.)17 Polen 25 (PO)
3 (PSL)7 (SLD-UP) 11 (PiS)
4 (PjN)50 Portugal 8 (PSD)
2 (CDS-PP)7 (PS) 1 (BE) 2 (CDU)
2 (BE)22 Rumänien 10 (PD-L)
3 (UDMR)
1 (unabh.)11 (PSD) 5 (PNL) 2 (PRM)
1 (PSD)33 Schweden 4 (M)
1 (KD)5 (S) 3 (FP)
1 (C)2 (MP)
1 (PP)1 (V) 18 Slowakei 2 (SDKÚ-DS)
2 (KDH)
2 (SMK)5 (Smer-SD) 1 (LS-HZDS) 1 (SNS) 13 Slowenien 2 (SDS)
1 (N.Si)2 (SD) 1 (LDS)
1 (Zares)7 Spanien 23 (PP) 19 (PSOE)
2 (PSC)1 (CDC)
1 (PNV)1 (ERC)
1 (ICV)1 (IU) 1 (UPyD) 50 Tschechien 2 (KDU–ČSL) 7 (ČSSD) 9 (ODS) 4 (KSČM) 22 Ungarn 14 (Fidesz) 4 (MSZP) 1 (MDF) 3 (Jobbik) 22 Vereinigtes Königreich 13 (Lab) 12 (LibDem) 25 (Con)
1 (UUP)2 (Greens)
2 (SNP)
1 (PC)1 (SF) 9 (UKIP) 2 (BNP)
1 (DUP)
2 (UKIP)
1 (unabh.)72 Zypern 2 (DISY) 1 (EDEK)
1 (DIKO)2 (AKEL) 6 Fraktion EVP S&D ALDE ECR Grüne/EFA GUE-NGL EFD Fraktionslose gesamt Präsidium und Konferenz der Präsidenten
Das Präsidium des Europäischen Parlaments wird von den Abgeordneten mit absoluter Mehrheit aus ihrer Mitte gewählt. Es besteht aus dem Parlamentspräsidenten, vierzehn Vizepräsidenten und fünf Quästoren[8]. Der Parlamentspräsident vertritt das Parlament nach außen und leitet die Plenarsitzungen, wobei er aber auch von den Vizepräsidenten vertreten werden kann. Außerdem ist das Präsidium für die Verwaltung des Parlaments und seines Budgets zuständig. Die Quästoren, die im Präsidium nur eine beratende Stimme haben, übernehmen vor allem Verwaltungstätigkeiten, die die Abgeordneten unmittelbar betreffen.
Die Präsidiumsmitglieder werden jeweils für eine halbe Legislaturperiode, also für zweieinhalb Jahre gewählt. Bis 1989 war die Wahl zum Präsidenten des Parlaments ein relativ stark umkämpfter Posten, der zum Teil dritte und vierte Wahlgänge erforderlich machte. Erst 1989 kam es zu einer Übereinkunft[9] zwischen der EPP und der PES hinsichtlich einer Aufteilung dieses Postens, der dann bis 1999 und wieder seit 2004 zwischen den beiden großen Fraktionen aufgeteilt wird, sodass das Parlament jeweils für die Hälfte der Legislaturperiode von einem Sozialdemokraten und für die andere Hälfte von einem EVP-Mitglied geleitet wird. Lediglich in der Periode 1999-2004 kam es stattdessen zu einer ähnlichen Vereinbarung zwischen EVP und der liberalen Fraktion ALDE. In der ersten Hälfte der Legislaturperiode 2009-14 ist der Pole Jerzy Buzek (EVP) Parlamentspräsident. Die vierzehn Vizepräsidenten entstammten den Fraktionen EVP (5), S&D (5), ALDE (2) und Grüne/EFA (1), ein Vizepräsident ist fraktionslos. Die fünf Quästoren sind Mitglieder der EVP (2), S&D, ALDE und GUE-NGL (je 1).
Ein weiteres wichtiges Gremium für die Organisation des Europäischen Parlaments ist die Konferenz der Präsidenten, die sich aus dem Parlamentspräsidenten sowie den Vorsitzenden aller Fraktionen zusammensetzt. Die Konferenz der Präsidenten beschließt unter anderem über die Tagesordnung der Plenartagungen und über die Zusammensetzung der Parlamentsausschüsse.
Präsidenten des Europaparlaments seit seiner Gründung
Präsident Amtszeit Herkunftsland nationale Partei europäische Partei/
politische RichtungFraktion Jerzy Buzek seit 2009 Polen PO EVP EVP Hans-Gert Pöttering 2007-2009 Deutschland CDU EVP EVP/ED Josep Borrell 2004-2007 Spanien PSOE SPE SPE Pat Cox 2002-2004 Irland parteilos liberal ELDR Nicole Fontaine 1999-2002 Frankreich UDF liberal-konservativ EVP/ED José María Gil-Robles 1997-1999 Spanien PP EVP EVP Klaus Hänsch 1994-1997 Deutschland SPD SPE SPE Egon Klepsch 1992-1994 Deutschland CDU EVP EVP Enrique Barón Crespo 1989-1992 Spanien PSOE Bund der Sozialdemokratischen Parteien Sozialdemokraten Charles Henry Plumb 1987-1989 Vereinigtes Königreich Conservatives konservativ ED Pierre Pflimlin 1984-1987 Frankreich CDS christdemokratisch EVP Piet Dankert 1982-1984 Niederlande PvdA Bund der Sozialdemokratischen Parteien Sozialdemokraten Simone Veil 1979-1982 Frankreich UDF liberal Liberale Emilio Colombo 1977-1979 Italien DC EVP EVP Georges Spénale 1975-1977 Frankreich PS sozialdemokratisch Sozialdemokraten Cornelis Berkhouwer 1973-1975 Niederlande VVD liberal Liberale Walter Behrendt 1971-1973 Deutschland SPD sozialdemokratisch Sozialdemokraten Mario Scelba 1969-1971 Italien DC christdemokratisch Christdemokraten Alain Poher 1966-1969 Frankreich MRP christdemokratisch Christdemokraten Victor Leemans 1965-1966 Belgien PSC-CVP christdemokratisch Christdemokraten Jean Duvieusart 1964-1965 Belgien PSC-CVP christdemokratisch Christdemokraten Gaetano Martino 1962-1964 Italien PLI liberal Liberale Hans Furler 1960-1962 Deutschland CDU christdemokratisch Christdemokraten Robert Schuman 1958-1960 Frankreich MRP christdemokratisch Christdemokraten Hans Furler 1956-1958 Deutschland CDU christdemokratisch Christdemokraten Giuseppe Pella 1954-1956 Italien DC christdemokratisch Christdemokraten Alcide De Gasperi 1954 Italien DC christdemokratisch Christdemokraten Paul-Henri Spaak 1952-1954 Belgien BSP sozialdemokratisch Sozialdemokraten Ausschüsse
Wie in Parlamenten üblich, spezialisieren sich die Abgeordneten, um Themen fachkundig behandeln zu können. Sie werden von den Fraktionen bzw. der Gruppe der Fraktionslosen in insgesamt zwanzig ständige Ausschüsse und zwei Unterausschüsse entsandt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.[10] Darüber hinaus hat das Parlament die Möglichkeit, Nichtständige Ausschüsse sowie Untersuchungsausschüsse einzurichten. In der Legislaturperiode 2004-09 gab es einen Nichtständigen Ausschuss zum Klimawandel; 2009-14 gibt es einen Nichtständigen Ausschuss zur Wirtschafts- und Finanzkrise sowie seit 2010 einen weiteren zur Vorbereitung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU ab 2013. Die Vorsitzenden aller Ausschüsse bilden zusammen die Konferenz der Ausschussvorsitzenden, die der Konferenz der Präsidenten (d. h. der Fraktionsvorsitzenden) Vorschläge zur Arbeit der Ausschüsse und zur Aufstellung der Tagesordnung unterbreiten kann.
Die offiziellen Abkürzungen der Ausschüsse, die in der folgenden Liste aufgeführt sind, gehen im Allgemeinen auf die englische oder französische Bezeichnung zurück.
Interparlamentarische Delegationen
Um Beziehungen zu Parlamenten von Drittländern zu unterhalten und mit den Informationsaustausch mit diesen zu befördern, wurden im Europäischen Parlament Delegationen eingerichtet.[11] Interparlamentarische Delegationen werden auf Vorschlag der Konferenz der Präsidenten gebildet. Die interparlamentarischen Treffen finden jeweils einmal im Jahr an einem der Arbeitsorte des Europäischen Parlaments und im jeweiligen Drittland statt.[11]
Eine spezielle Rolle spielen diese Delegationen im Beitrittsprozess eines Bewerberlandes zur Europäischen Union. Dieser wird durch einen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss verfolgt,[11] der sich aus einer Delegation des Europäischen Parlaments und einer Delegation aus dem Bewerberland oder aus dem assoziierten Land zusammensetzt.[11] Bei den Treffen unterrichten sich die Mitglieder der Delegationen über ihre Prioritäten und die Umsetzung der Assoziationsabkommen.[11]
Auch bei der Parlamentarischen Versammlung der NATO ist eine Delegation des Europäischen Parlaments beteiligt.[11]
Im Rahmen der Union für das Mittelmeer nimmt zudem eine Delegation des Europäischen Parlaments an der Euromediterranen Parlamentarischen Versammlung teil.[11]
Informelle Zusammenschlüsse
Neben diesen institutionalisierten Arbeitsformen gibt es auch informelle franktionenübergreifende Zusammenschlüsse von Europaabgeordneten. Dies sind zum einen die sogenannten interfraktionellen Arbeitsgruppen, die den Austausch zu bestimmten Spezialthemen und den Kontakt mit der Zivilgesellschaft fördern sollen. In der Legislaturperiode 2009-14 reichen diese vom Thema „Wasser“ über „Tibet“ bis zum „Jakobsweg“.[12] Die interfraktionellen Arbeitsgruppen erhalten bestimmte, etwa logistische Unterstützungen des Parlaments und müssen deshalb bestimmte Minimalanforderungen erfüllen, die in einer internen Regelung festgehalten ist. Sie sind jedoch anders als die Ausschüsse keine Organe des Parlaments.
Darüber hinaus gibt es auch völlig von der Parlamentsinfrastruktur unabhängige fraktionenübergreifende Zusammenschlüsse von Europaparlamentariern, die bestimmte gemeinsame Positionen vertreten. Hierzu zählt etwa die Spinelli-Gruppe, die sich für den europäischen Föderalismus einsetzt und rund hundert Abgeordnete verschiedener Fraktionen umfasst.
Parlamentsverwaltung und Assistenten der Abgeordneten
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in ihrer Arbeit von der Parlamentsverwaltung unterstützt: Das Generalsekretariat gliedert sich in zehn Generaldirektionen (nicht zu verwechseln mit den Generaldirektionen der Europäischen Kommission!) und den Juristischen Dienst. Es wird geleitet von einem Generalsekretär, seit März 2009 ist das der Deutsche Klaus Welle.[13] Die politiknäheren Generaldirektionen befinden sich mit ihren Mitarbeitern in Brüssel, die übrigen in Luxemburg. Hier arbeiten mit ca. 3500 Mitarbeitern etwas mehr als zwei Drittel der insgesamt ca. 5000 Bediensteten, darunter viele Übersetzer und sitzungsferne Verwaltungsdienste. Sprecher des Europäischen Parlaments ist der Spanier Jaume Duch Guillot.
Neben der Unterstützung durch die Verwaltung haben die Abgeordneten die Möglichkeit, von ihrer monatlichen Sekretariatszulage persönliche Mitarbeiter zu beschäftigen, die im Europäischen Parlament als parlamentarische Assistenten bezeichnet werden.[14] Insgesamt gibt es rund 1400 beim Parlament akkreditierte Assistenten.
Europawahl
Die Wahl zum Europaparlament findet seit 1979 alle fünf Jahre statt. Die jüngste Wahl, die Europawahl 2009, erfolgte vom 4. bis 7. Juni 2009.
Die Abgeordneten werden dabei für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, entweder in dem Land ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland. Das genaue Wahlsystem wird in den einzelnen Mitgliedsländern durch jeweils nationale Regelungen bestimmt; vor der Europawahl 2004 mussten die Staaten jedoch eine Richtlinie umsetzen, die eine gewisse Vereinheitlichung des Wahlrechts bewirkte. So wird nun in allen Staaten nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, auch wenn dessen genaue Ausprägung je nach Land schwanken kann.
Trotz des stetig steigenden Einflusses des Europäischen Parlaments war die Wahlbeteiligung bei Europawahlen stets rückläufig: Während sie bei der ersten Direktwahl 1979 in den damaligen Mitgliedsstaaten noch durchschnittlich 63,0 % betrug, gingen 2009 nur noch 43,0 % der Wahlberechtigten zu den Urnen. In Deutschland sank die Beteiligung zwischen 1979 und 2009 von 65,7 % auf 43,3 %, in Österreich zwischen 1996 (der ersten Europawahl des Landes) und 2009 von 67,7 % auf 46,0 %. Besonders hoch ist die Beteiligung an Europawahlen traditionell in Belgien und Luxemburg (um 90 %, in beiden Ländern herrscht allerdings Wahlpflicht), aber auch in Italien (um 75 %), besonders niedrig ist sie in den Niederlanden und in Großbritannien (um 35 %). Auch die mittel- und osteuropäischen Länder, die 2004 erstmals an der Europawahl teilnahmen, verzeichneten großteils eine sehr niedrige Wahlbeteiligung. Am geringsten war sie in der Slowakei mit 16,7 %, 2009 stieg sie hier leicht auf 19,6 %. Als einer der Gründe für die niedrige Wahlbeteiligung wird die mangelnde Präsenz des Europäischen Parlaments und der europäischen Parteien in den Massenmedien gesehen. Da die Wahl nach Ländern getrennt stattfindet, konzentriert sich der Wahlkampf vor Europawahlen oft auf nationale statt auf europapolitische Themen; häufig wird die Europawahl so zu einem „Sympathiemesser“ für die jeweilige nationale Regierung umfunktioniert.
Sitzverteilung nach Ländern
Die Zahl der Sitze, die bei den Europawahlen in den einzelnen Mitgliedstaaten verteilt werden, spiegelt nicht alle Wählerstimmen gleich wieder: Größere Staaten haben grundsätzlich mehr Abgeordnete als kleinere Staaten, allerdings haben kleinere Staaten mehr Abgeordnete pro Einwohner als größere Staaten. Dieses Prinzip wird als „degressive Proportionalität“ bezeichnet. Es geht auf die Anfangszeit des Parlaments zurück und wurde seitdem beibehalten. Nach dem im Vertrag von Lissabon ausgehandelten Schlüssel bilden dabei Deutschland als das bevölkerungsreichste und Malta als das bevölkerungsärmste Land der EU die Extremfälle: So entfallen auf Deutschland (82,5 Mio. Einwohner) 96 Sitze, d. h. ein Sitz auf 859.000 Einwohner, auf Malta (0,4 Mio. Einwohner) 6 Sitze, d. h. ein Sitz auf 67.000 Einwohner. Im Durchschnitt kommt europaweit ein Sitz auf je rund 665.000 Einwohner. Allerdings umfasst diese Rechnung sämtliche Einwohner des Landes, also auch Nicht-EU-Ausländer, die bei Europawahlen kein Stimmrecht besitzen. Aufgrund des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums – das ohne eine Vertragsreform nicht automatisch zu einer Neuverteilung der Sitze führt – verändern sich die Relationen zudem im Lauf der Zeit. Außerdem berücksichtigt das System nicht die unterschiedliche Wahlbeteiligung in verschiedenen Ländern, die eine weitere Verzerrung des Stimmgewichts bewirkt. So benötigte etwa bei der Europawahl 2009 die italienische PdL rund 10,8 Millionen Stimmen für 29 Sitze (372.000 Stimmen pro Sitz), die slowakische KDH rund 90.000 Stimmen für 2 Sitze (45.000 Stimmen pro Sitz). Im Vergleich dazu kam die deutsche CDU mit rund 8,1 Millionen Stimmen auf 34 Sitze (238.000 Stimmen pro Sitz).
Wahlrechtsreform zur Änderung der Sitzverteilung
Die Regelung der degressiven Proportionalität soll gewährleisten, dass auch die Parteienvielfalt der kleineren Staaten im Europaparlament repräsentiert wird, wofür eine gewisse Mindestgröße der nationalen Delegationen notwendig ist. Umgekehrt würde das Europaparlament bei einer entsprechenden Gewichtung der Wählerstimmen aus den großen Ländern eine nicht mehr arbeitsfähige Größe annehmen. Freilich widerspricht das Prinzip der degressiven Proportionalität dem Prinzip der Wahlgleichheit, dem zufolge grundsätzlich jede Wählerstimme das gleiche Gewicht haben soll. In Art. 14 EU-Vertrag ist folgerichtig bei den Wahlgrundsätzen auch nur angeführt: „Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.“ Diese Verteilung ist im Kern dem Prinzip der Staatengleichheit geschuldet, welche in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Grundsatz der Bürgergleichheit nach Art. 9 EU-Vertrag steht. Aus diesen Gründen wurden immer wieder Alternativen für das Europawahlrecht diskutiert, insbesondere die Einführung europaweiter Parteilisten, durch die die Sitzverteilung nach Ländern entfallen würde. Für eine solche Reform wäre jedoch eine Anpassung der EU-Verträge notwendig, die von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden müsste.
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments legte im April 2011 einen konkreten Vorschlag für eine solche Wahlrechtsreform vor, durch die die nationalen Sitzkontingente zwar nicht abgeschafft, aber um weitere Sitze für gesamteuropäische Listen ergänzt werden sollen.[15][16] Die Abstimmung über den Vorschlag im Europäischen Parlament ist am 7. Juli 2011 jedoch erneut verschoben und in den Ausschuss zurückverwiesen worden. Umstritten ist vor allem, ob das Parlament um 25 zusätzliche Sitze erweitert werden soll, um die transnationalen EU-Abgeordneten aufzunehmen oder ob die Plätze von den nationalen Listen abgezogen werden.[17]
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sitze pro Mitgliedstaat seit Gründung des Parlaments.
1952 1958 1973 1979 1981 1986 1990 1994 1995 2004 2007 2009 2011[A 1] 2014[A 2] Europäische Union 78 142 198 410 434 518 536 567 626 732 785 736 754 751 Belgien 10 14 14 24 24 24 24 25 25 24 24 22 22 22 Deutschland 18 36 36 81 81 81 99 99 99 99 99 99 99 96 Frankreich 18 36 36 81 81 81 81 87 87 78 78 72 74 74 Italien 18 36 36 81 81 81 81 87 87 78 78 72 73 73 Luxemburg 4 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 Niederlande 10 14 14 25 25 25 25 31 31 27 27 25 26 26 Dänemark 10 16 16 16 16 16 16 14 14 13 13 13 Irland 10 15 15 15 15 15 15 13 13 12 12 12 Vereinigtes Königreich 36 81 81 81 81 87 87 78 78 72 73 73 Griechenland 24 24 24 25 25 24 24 22 22 22 Spanien 60 60 64 64 54 54 50 54 54 Portugal 24 24 25 25 24 24 22 22 22 Finnland 16 14 14 13 13 13 Österreich 21 18 18 17 19 19 Schweden 22 19 19 18 20 20 Estland 6 6 6 6 6 Lettland 9 9 8 9 9 Litauen 13 13 12 12 12 Malta 5 5 5 6 6 Polen 54 54 50 51 51 Slowakei 14 14 13 13 13 Slowenien 7 7 7 8 8 Tschechien 24 24 22 22 22 Ungarn 24 24 22 22 22 Zypern 6 6 6 6 6 Bulgarien 18 17 18 18 Rumänien 35 33 33 33 Bei der kommenden Europawahl 2014 wird vermutlich auch Kroatien zur EU gehören. Nach einem Ergebnis der Beitrittsverhandlungen wird Kroatien 12 Parlamentssitze erhalten.[18]
Sitz und Arbeitsorte
Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg, wo jährlich zwölf jeweils viertägige Plenarsitzungen stattfinden. Die Ausschüsse und Fraktionen des Parlaments tagen jedoch in Brüssel, wo zudem bis zu sechsmal im Jahr zweitägige Plenartagungen abgehalten werden. Das Generalsekretariat des Parlaments hat seinen Standort in Luxemburg.[19]
Die Vielzahl der Arbeitsorte des Parlaments geht auf seine historische Entwicklung zurück und war von Anfang an umstritten. Die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften sahen vor, dass der Sitz der Institutionen durch einen einstimmigen Beschluss der Außenminister im Rat für Allgemeine Angelegenheiten festgelegt werden sollte. Bei Gründung der EGKS 1951 war zunächst Luxemburg als Sitz aller Institutionen vorgesehen. Dies stellte für die Parlamentarische Versammlung der EGKS, den Vorläufer des Europäischen Parlaments, jedoch ein Problem dar, weil in Luxemburg keine ausreichend großen Räumlichkeiten vorhanden waren. Die Abgeordneten wichen daher auf den Sitzungssaal des Europarates in Straßburg aus.[20]
Nach der Gründung von EWG und Euratom 1957, deren Kommission und Rat in Brüssel tagten, wurde auch ein Teil der parlamentarischen Tätigkeiten nach Brüssel verlagert. Das Europäische Parlament forderte schon 1958 einen einheitlichen Sitz für alle Gemeinschaftsorgane und schlug dafür Brüssel, Straßburg oder Mailand vor. Die Außenminister kamen jedoch zu keiner Einigung, sodass es bei einer provisorischen Lösung mit mehreren Arbeitsorten blieb.[21]
In der Folgezeit wurden die Tätigkeiten des Parlaments immer mehr von Straßburg nach Brüssel verlegt, um es der Kommission und dem Rat näher zu bringen. Durch den Fusionsvertrag 1965 wurden schließlich die drei Gemeinschaften EGKS, EWG und Euratom vereinigt und auch die Sitzungsorte neu verteilt. Da die ehemaligen EGKS-Organe aus Luxemburg nun nicht mehr existierten, beschlossen die Mitgliedstaaten, zur Kompensation die Verwaltung des Europaparlaments nach Luxemburg zu verlegen. Die parlamentarischen Tätigkeiten wurden somit über drei Arbeitsorte verteilt. Die vollständige Aufgabe eines der Standorte wurde von den jeweiligen nationalen Regierungen dieser Länder blockiert.
Nach jahrelangen Konflikten zwischen Belgien und Frankreich fiel 1992 auf dem Gipfel von Edinburgh die Entscheidung, in Straßburg als offiziellem Sitz des Parlaments zwölf Plenarsitzungen pro Jahr stattfinden zulassen, während die Ausschuss- und Fraktionssitzungen nach Brüssel verlegt würden. Diese Einigung wurde dann 1997 im Vertrag von Amsterdam festgeschrieben.[20] 1999 wurde in Straßburg ein neuer Plenarsaal des Parlaments fertiggestellt.
Wegen der finanziellen und ökologischen Kosten, die das „Pendeln“ der Parlamentarier zwischen den verschiedenen Arbeitsorten hat, leben die Diskussionen darüber jedoch immer wieder auf. Seit 2006 versuchten Abgeordnete durch öffentliche Initiativen, den Sitz nach Brüssel zu verlegen. Bekanntestes Beispiel dafür ist die von der ehemaligen schwedischen Abgeordneten und derzeitigen Kommissarin Cecilia Malmström geführte Kampagne oneseat.eu.[22] Einer Studie zufolge sind 91 % der Europaparlamentarier für Brüssel als einzigen Sitz.[23] Eine fraktionenübergreifende Arbeitsgruppe arbeitet an verschiedenen Vorschlägen, um einen Kompromiss mit Frankreich zu finden, und schlug etwa vor, andere europäische Institutionen wie den Europäischen Rat oder den Europäischen Gerichtshof nach Straßburg zu verlagern.[24] Andere Abgeordnete, etwa Bernd Posselt und die von ihm unterstützte „Kampagne für die Europäische Demokratie“, sprachen sich für eine Verstärkung der Arbeit des Parlaments am Sitz Straßburg aus.[25]
Die Kosten für den Erhalt der drei Arbeitsorte wurden durch Rationalisierungsmaßnahmen zwischen 2002 und 2007 von 203 Millionen auf 155 Millionen Euro gesenkt.[26]
Geschichte
Die Geschichte des Europäischen Parlaments beginnt bereits 1952 im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), einer der Vorgängerorganisationen der EU. Ursprünglich nur als ein weitgehend machtloses Kontrollorgan gegenüber der Hohen Behörde gedacht, hat sich das Parlament im Laufe der Zeit den Funktionen vergleichbarer, nationaler Parlamente annähern können und besitzt im Vergleich zu früher umfassende Rechte im politischen System der EU. Diese Rechte wurden im Zuge der EU-Vertragsreformen seit den 1980er Jahren und durch verschiedene interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen den Organen der EU schrittweise erweitert.
Die Gemeinsame Versammlung der EGKS 1952-1957
Vom 10. bis zum 13. September 1952 traf sich im Rahmen der EGKS zum ersten Mal die parlamentarische Versammlung, die im Vertrag zur EGKS unter dem Namen Gemeinsame Versammlung vorgesehen war, und deren zugewiesene Aufgabe nach Artikel 20 lediglich die Kontrolle sein sollte: [S]ie übt die Kontrollbefugnisse aus, die ihr nach diesem Vertrage zustehen. Die Versammlung bestand aus 78 nationalen Abgeordneten, die von den jeweiligen nationalen Parlamenten gewählt worden waren. Wahlverfahren und Kompetenzen der Versammlung orientierten sich an der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die drei Jahre zuvor gegründet worden war. Die Möglichkeiten der Gemeinsamen Versammlung beschränkten sich auf die Debatte des Rechenschaftsberichts, den die Hohe Behörde jährlich abliefern musste. Im Rahmen dieser Aussprache hatte sie allerdings auch das Recht, die Hohe Behörde der EGKS mit einem Misstrauensvotum durch eine Zweidrittelmehrheit zum Rücktritt zu zwingen. Von Anfang an erfolgte die Zusammenarbeit innerhalb der Versammlung nicht nach nationaler Herkunft, sondern nach politischer Ausrichtung der Parlamentarier, sodass sich bereits im Jahr 1953 die ersten Fraktionen bildeten. Im gleichen Jahr wurden auch die ersten Ausschüsse gegründet, die grob die Struktur der Hohen Behörde abbilden und deren Arbeit somit inhaltlich begleiten sollten. Die erste Versammlung umfasste 38 christdemokratische, 23 sozialistische und sozialdemokratische sowie 11 liberale Mitglieder, 6 Parlamentarier blieben fraktionslos. Die Mitglieder der Versammlung waren nicht nur erfahrene Parlamentarier sondern häufig auch diejenigen Mitglieder der nationalen Parlamente, die am meisten Europaenthusiasmus aufbrachten und somit auch ein deutliches Interesse an einer Weiterentwicklung der Versammlung hatten[27]. Erster Präsident der Gemeinsamen Versammlung war der Belgier Paul-Henri Spaak.
Das Europäische Parlament seit 1957
1957 wurden mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet. Die Parlamentarische Versammlung der EGKS war jetzt für alle drei Gemeinschaften zuständig und wurde auf 142 Abgeordnete erweitert. Sie erhielt keine neuen Kompetenzen, gab sich aber trotzdem selbst den Namen Europäisches Parlament (der erst 1986 auch von den Einzelstaaten offiziell anerkannt wurde). Als die Europäischen Gemeinschaften 1971 eigene Finanzmittel erhielten, wurde die Versammlung an der Aufstellung und der Verabschiedung des Haushaltsplans beteiligt – allerdings nicht im Bereich der sogenannten „obligatorischen Ausgaben“, d. h. vor allem der Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik, die zu jener Zeit rund 90 % des Gesamtetats ausmachten. Diese begrenzten Kompetenzen des Parlaments wie auch ein in Deutschland verbreitetes Desinteresse führten in den siebziger Jahren zur Spottsprüchen wie „Hast du einen Opa, schick ihn nach Europa“: Nach Meinung vieler deutscher Kommentatoren lag die Hauptfunktion des Europaparlaments damals darin, Altpolitikern einen politisch unbedeutenden Versorgungsposten zu verschaffen. In anderen Ländern, etwa in Frankreich oder Italien, galt ein Mandat im Europäischen Parlament dagegen als Karrieresprungbrett für politische Talente.
Seit Ende der siebziger Jahre gewann das Europäische Parlament schrittweise an Bedeutung. 1979 fanden die ersten direkten Europawahlen statt, bei denen die Bürger selbst das Parlament wählen konnten. Dies war zunächst zwar nicht mit einer Ausweitung seiner Zuständigkeiten verbunden, verschaffte dem Parlament aber eine bessere Legitimation und ein größeres Selbstbewusstsein gegenüber den anderen EG-Institutionen. Das ging so weit, dass ein Parlamentsausschuss unter Leitung von Altiero Spinelli 1984 einen föderalistisch geprägten Vertragsentwurf für eine neu zu gründende Europäische Union ausarbeitete, in dem das Europäische Parlament die zentrale Stellung einnehmen sollte. Dieser Entwurf wurde von den Regierungen der Mitgliedsstaaten zwar nicht angenommen; 1986 fand jedoch durch die Einheitliche Europäische Akte erstmals tatsächlich eine wichtige Kompetenzerweiterung für das Parlament statt: Mit dem so genannten Verfahren der Zusammenarbeit war es nun an der allgemeinen Gesetzgebung beteiligt und konnte offiziell Änderungsvorschläge an Gesetzentwürfen machen, auch wenn nach wie vor das letzte Wort beim Ministerrat verblieb. Dies änderte sich – wenigstens in einigen Politikbereichen – durch den nächsten wesentlichen Schritt bei der Ausweitung der Kompetenzen des Parlaments, den Vertrag von Maastricht 1992. In diesem wurde nun für einige Politikbereiche das so genannte Mitentscheidungsverfahren eingeführt, in dem das Parlament dem Rat gleichgestellt wurde. Es konnte nun einen Gesetzentwurf zwar noch immer nicht gegen den Willen des Rats durchsetzen; allerdings konnte auch nichts mehr ohne das Parlament beschlossen werden. Außerdem erhielt es das Recht, eigenständig Untersuchungsausschüsse einzusetzen, was seine Kontrollmöglichkeiten stark erweiterte. Durch die jüngsten Vertragsreformen von Amsterdam 1997 und von Nizza 2001 schließlich wurde das Mitentscheidungsverfahren ausgeweitet, sodass es nun für einen Großteil der Politikbereiche der Europäischen Union gilt. Wichtige Ausnahmen waren nur die Gemeinsame Agrarpolitik und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die erst durch den Vertrag von Lissabon 2007 in das (nunmehr in ordentliches Gesetzgebungsverfahren umbenannte) Mitentscheidungsverfahren einbezogen wurden. Außerdem erhielt das Parlament durch diesen Vertrag die volle Hoheit über die Ausgabenseite des EU-Haushalts – also auch über die „obligatorischen Ausgaben“, die zuletzt noch rund 40 % des Gesamtetats ausgemacht hatten.
Sonstiges
Seit 1988 verleiht das Europäische Parlament jedes Jahr den Sacharow-Preis an Persönlichkeiten oder Organisationen, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen. Der Preis ist nach dem russischen Physiker und Menschenrechtler Andrei Sacharow benannt und mit 50.000 Euro dotiert. Im Jahr 2008 wurde der Preis trotz Warnungen Chinas an den inhaftierten chinesischen Menschenrechtsaktivisten Hu Jia verliehen,[28] 2009 an die russische Menschenrechtsorganisation Memorial. Weitere Preisträger waren bisher unter anderem Leyla Zana, Aung San Suu Kyi, Kofi Annan und die Vereinten Nationen.
Im Jahr 2005 wurde dem Europäischen Parlament der österreichische Big Brother Award in der Kategorie Positiv-Preis „Defensor Libertatis“ verliehen wegen der Ablehnung eines Entwurfs zur Patentierbarkeit von Software und wegen der Weigerung, Passagierdaten von Flugreisen an die USA weiterzugeben.[29]
Das Europäische Parlament unterhält einen eigenen Fernsehsender namens EuroparlTV. Außerdem organisiert es zusammen mit der Europäischen Kommission in Deutschland die Veranstaltungsreihe Mitreden über Europa.
Literatur
- R. Corbett/ F. Jacobs/ M. Shackleton: The European Parliament, 7. Aufl., London: John Harper Publishing 2007
- Stephan Dreischer: Das Europäische Parlament und seine Funktionen. Eine Erfolgsgeschichte aus der Perspektive von Abgeordneten, Baden-Baden: Nomos 2006
- David Judge/David Earnshaw: The European Parliament, 2nd Edition, Houndmills: Palgrave Macmillan, ISBN 978-0-230-00142-8
- D. Earnshaw/ N. Nugent: The European Parliament, 2. Aufl., Houndmills: Palgrave/Macmillan 2008
- S. Hix/ A. Noury/G. Roland: Democratic Politics in the European Parliament, Cambridge: Cambridge University Press 2007
- Franz C. Heidelberg: Das Europäische Parlament, Baden-Baden, Verlag August Lutzeyer, 1959
- Amie Kreppel: The European Parliament and Supranational Party System, Cambridge, Cambridge University Press, 2002 ISBN 0-521-00079-3
- Andreas Maurer/ Dietmar Nickel (Hrsg.): Das Europäische Parlament. Supranationalität, Repräsentation und Legitimation, Baden-Baden: Nomos 2005
- Andreas Maurer/ Wolfgang Wessels: Das Europäische Parlament nach Amsterdam und Nizza: Akteur, Arena oder Alibi Baden-Baden: Nomos 2003, ISBN 3-8329-0270-8
- Julian Priestley, Six Battles that shaped Europe's Parliament, London: John Harper Publishing 2008
- Hans-Viktor Schierwater: Parlament und Hohe Behörde der Montanunion, Quelle & Meyer, Heidelberg, 1961
Einzelnachweise
- ↑ Wiener Zeitung 19 Österreicher für Straßburg
- ↑ Haushaltsplan der Europäischen Kommission.
- ↑ Vgl. Maurer/Wessels, S.104 und Bulletin des Europäischen Parlaments 34/1973.
- ↑ EurActiv, 3. Dezember 2008: Kein sozialdemokratischer Kandidat für Kommissionspräsidentschaft?
- ↑ Vgl. Art. 30 der Geschäftsordnung des Parlaments.
- ↑ EurActiv, 6. November 2008, Interview: Europäisches Parlament braucht ‚ideologische Koalition‘.
- ↑ Vgl. die Übersicht über die Abgeordneten nach Fraktion und Herkunftsstaat auf der Homepage des Europäischen Parlaments.
- ↑ Wahl der fünf Quästoren auf europarl.de, Nachricht vom 15. Juli 2009, gesehen 17. Dezember 2010
- ↑ Vgl. Kreppel 2002, S. 188
- ↑ Liste der Ausschüsse des Europäischen Parlaments
- ↑ a b c d e f g europarl.europa.eu: Die Delegationen, Zugriff am 24. März 2011
- ↑ Siehe Liste der interfratkionellen Arbeitsgruppen auf der Homepage des Europäischen Parlaments.
- ↑ Europaparlaments-Website, Rubrik Generalsekretariat
- ↑ Parlamentarische Assistenten – die rechten Hände der Europa-Abgeordneten, EP-Website, 2. April 2007.
- ↑ EUobserver, 19. April 2011: Call for Europeans to elect 25 MEPs from EU-wide list (englisch).
- ↑ Reform des Wahlrechts: Parlament soll europäischer werden
- ↑ EurActiv.de: EU-Wahlreform verschoben: „Blamage für das Parlament“
- ↑ Der Standard, 5. November 2010: EU-Kommission empfiehlt Beitrittsland-Status.
- ↑ Organisation und Arbeitsweise auf der Homepage des Europäischen Parlaments.
- ↑ a b Europäisches Parlament, 10. Januar 2010: Straßburg, Brüssel und Luxemburg - die drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments.
- ↑ European Navigator, Seat of the European Parliament (englisch/französisch).
- ↑ Informationen über oneseat.eu auf der Homepage der schwedischen Sektion der Union der Europäischen Föderalisten.
- ↑ Wiener Zeitung, 10. Februar 2011: Herbe Kritik am EU-Wanderzirkus.
- ↑ EUobserver, 15. April 2011: MEPs suggest Van Rompuy shift EU summits to Strasbourg (englisch).
- ↑ Siehe Kampagne für die europäische Demokratie - Häufig gestellte Fragen.
- ↑ Europäisches Parlament, 22. April 2008: Bemerkungen zum Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des EU-Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006, siehe Absatz 80.
- ↑ Vgl. Judge/Earnshaw, S. 30.
- ↑ Der Standard, 23. Oktober 2008: EU-Menschenrechtspreis für Dissident Hu Jia.
- ↑ Big Brother Awards Österreich: Das EU-Parlament als „Verteidiger der Freiheit“ Heise online vom 17. Oktober 2005
- Anmerkungen
- ↑ Zusammensetzung des Parlaments nach den Übergangsregelungen des Vertrages von Lissabon, voraussichtlich ab 2011 (siehe Zusätzliche Mitglieder nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon).
- ↑ Zusammensetzung des Parlaments nach dem Vertrag von Lissabon, vorgesehen ab der Europawahl 2014.
Weblinks
Wiktionary: Europäisches Parlament – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenCommons: Europäisches Parlament – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Offizielle Website des Europäischen Parlaments
- Europarltv – Internetfernsehsender des Europäischen Parlaments
- Informationsbüro des Europäischen Parlaments für Deutschland
- Informationsbüro des Europäischen Parlaments für Österreich
- VoteWatch.eu – Informationen und Statistiken zum Abstimmungsverhalten der Abgeordneten im Europäischen Parlament (auf Englisch)
- Flash-Animation mit Informationen zum Europäischen Parlament auf zdf.de
Europäischer Rat | Europäisches Parlament | Rat der Europäischen Union („EU-Ministerrat“) | Europäische Kommission | Gerichtshof der Europäischen Union | Europäischer Rechnungshof | Europäische Zentralbank
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