Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde[1] (kurz ESMA von engl. European Securities and Markets Authority[2]) ging am 1. Januar 2011[3] aus dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (kurz CESR von engl. Committee of European Securities Regulators) hervor.[4]

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ist eine Behörde zur Regulierung des Handels mit Wertpapieren innerhalb der EU, die 2011 ihre Arbeit aufnahm. Sie ist Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS). Sitz der ESMA ist Paris.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die ESMA ist unter anderem zuständig für die Zulassung von Ratingagenturen.[5] Sie spielt auch eine Rolle bei der Umsetzung der Richtlinie zu Managern alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie),[6] die nicht im Rahmen der OGAW-Richtlinie erfasste Investmentfonds wie Hedgefonds, Private Equity und geschlossene Fonds reguliert.[7]

Innerhalb der Bemühungen der Europäischen Kommission für stärkere Transparenz beim Handel mit Derivaten soll die ESMA zukünftig auch diejenige Entscheidungsstelle sein, die festlegt, welche von den Kontrakten, die über eine Central Counterparty, den sogenannten zentralen Kontrahenten oder CCP, bereits (freiwillig) abgewickelt werden, generell verpflichtend über eine Börse gehandelt werden müssen. Alternativ stünde den Marktteilnehmern sonst der außerbörsliche Handel (OTC) zur Verfügung. Gleichzeitig wird die ESMA in diesem Kontext gemeinsam mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken überprüfen, von welchen OTC-gehandelten Produkten ein zu großes systemisches Risiko ausgeht, so dass diese zukünftig verpflichtend börsengehandelt werden müssen.

Hintergründe und Geschichte

Ursprung der Bemühungen zur europaweit einheitlichen Regulierung von Wertpapieren war die Finanzkrise ab 2007. Das Europäische Parlament beschloss die Gründung der ESMA am 22. September 2010.

Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR)

Die Vorgängerorganisation Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (kurz CESR von engl. Committee of European Securities Regulators) wurde im Juni 2001 als ein unabhängiger europäischer Ausschuss der Wertpapier­regulierungsbehörden von der EU-Kommission gegründet. Die Arbeit vom CESR wird von einem Sekretariat mit Sitz in Paris unter Führung eines Generalsekretariats unterstützt. CESR setzt sich aus hochrangigen Vertretern der nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden zusammen. CESR berät die EU-Kommission bei Erstellung von Durchführungsregeln, die Rahmenrichtlinien im Wertpapiersektor konkretisieren. Damit wird die Integration der europäischen Wertpapiermärkte beschleunigt und eine flexible Anpassung des Gemeinschaftsrechts an die sich verändernde Marktstruktur und -praxis gefördert.

Die anderen Stufe-3-Komitees waren CEIOPS (Versicherungs- und Pensionsfondsaufseher) und CEBS (Bankenaufseher).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010
  2. Homepage der ESMA
  3. Artikel 82 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010
  4. Artikel 76 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010
  5. Handelsblatt (23. September 2010): Parlament macht Weg für EU-Finanzaufsicht frei
  6. Seite der EU-Kommission zur AIFM-Richtlinie
  7. Vorläufige Anfrage an CESR für technischen Ratschlag zu AIFMD Durchführungsmaßnahmen

Weblinks


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