- De delictis gravioribus
-
De delictis gravioribus (lateinisch über schwerere Verbrechen) heißt in seinen ersten Worten der Überschrift ein Schreiben, das am 18. Mai 2001 vom damaligen Kardinalpräfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, Joseph Kardinal Ratzinger, verfasst und allen regierenden Bischöfen, Ordinarien, Hierarchen und Oberen der gesamten Katholischen Kirche zugesendet wurde, sowohl in der lateinischen als auch in den orientalischen Rituskirchen. Der Brief wurde 2001 im offiziellen Amtsblatt des Heiligen Stuhls, der Acta Apostolicae Sedis, veröffentlicht.[1]
Mit De delicitis gravioribus wurden die Angesprochenen über neue Normen für schwerwiegendere Straftaten gegen den Glauben, die Heiligkeit der Sakramente und die Sitten informiert, was die gerichtliche Alleinzuständigkeit der Glaubenskongregation als eines Apostolischen Gerichtshofes betrifft. Im Text selbst heißen die ersten lateinischen Worte: "Ad exsequendam".
Der damalige Joseph Kardinal Ratzinger ruft darin im Auftrag des Papstes Johannes Paul II. aufgrund des Apostolischen Schreibens Sacramentorum sanctitatis tutela (als Motu Proprio am 30. April 2001 ergangen) die der Glaubenskongregation vorbehaltenen schweren Straftaten in Erinnerung, darunter „die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs mit einem noch nicht 18jährigen minderjährigen Menschen“.[2][3]
Es war demnach die offizielle Information über die endgültige Ablösung und Aktualisierung der Vorschrift Crimen sollicitationis aus dem Jahre 1962, in welcher für sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche, insbesondere vor, während oder nach der Beichte, höchste Geheimhaltung in bezug auf die absolute Wahrung des Beichtgeheimnisses von Mitgliedern des kirchlichen Tribunales, aber nicht seitens der Opfer und der Zeugen verlangt worden war. Der Schwerpunkt dieses damaligen Schreibens lag also bei der Straftat der Sollizitation (Verführung gegen das 6. Gebot im Rahmen der Beichte seitens eines Priesters). Durch Verfolgung dieses Delikts werden auch heute noch alle Beichtenden geschützt, nicht nur die Minderjährigen.
Seit 2001 ist daher die Verjährungsfrist für Sexualdelikte mit Minderjährigen auf 10 Jahre ab der Volljährigkeit angehoben und seit 2010 auf 20 Jahre, wobei in schweren Fällen im Sinne der Opfer von der Verjährung innerkirchlich dispensiert werden kann. Die zentrale Meldepflicht auch für diese Straftaten wurde von Papst Johannes Paul II. und Kardinal Ratzinger insbesondere zur Vermeidung jeglicher Vertuschung in einzelnen Diözesen oder Orden geschaffen. Streng zu unterscheiden von dieser kirchenrechtlichen Weisung ist die jeweilige Meldung an die Staatsanwaltschaft, die von dem Schreiben und vom Motu Proprio Sacramentorum sanctitatis tutela überhaupt nicht betroffen oder behindert ist. Der vatikanische Leitfaden sieht vor, dass die nationalen Gesetze zur Anzeigepflicht befolgt werden. Im Falle verdächtiger Bischöfe entscheidet jedoch darüber alleine der Papst bzw. die römische Kongregation für die Bischöfe.
Einzelnachweise
- ↑ : De delictis gravioribus. In: Acta Apostolicae Sedis. 93, 2001, S. 785–788.
- ↑ EPISTULA a Congregatione pro Doctrina Fidei missa ad totius Catholicae Ecclesiae Episcopos aliosque Ordinarios et Hierarchas interesse habentes: DE DELICTIS GRAVIORIBUS eidem Congregationi pro Doctrina Fidei reservatis. (online)
- ↑ Brief an die Bischöfe der ganzen katholischen Kirche und an andere Bischöfe und Hierarchen, die es angeht, über die der Glaubenskongregation vorbehaltenen schweren Straftaten. (online)
Weblinks
Wikimedia Foundation.