CH-BL

CH-BL
Kanton Basel-Landschaft
Wappen Kanton Basel-Landschaft
Wappen des Kantons Basel-Landschaft
Basisdaten
Hauptort: Liestal
Fläche: 518 km²
(Rang 18)
Einwohner: 273'147 (31.12.2008)
(Rang 10)
Bevölkerungsdichte: 527 Einw./km²
(Rang 4)
Beitritt zur Eidgenossenschaft: 1501
Abkürzung: BL (ISO:CH-BL)
Sprachen: Deutsch
Website: Kanton Basel-Landschaft
Karte
Karte Kanton Basel-Landschaft
Lage des Kantons
Lage Kanton Basel-Landschaft

Der Kanton Basel-Landschaft, auch Baselland oder Baselbiet genannt, ist ein Halbkanton im Nordwesten der Schweiz.

Deutsch: Basel-Landschaft; Französisch: Bâle-Campagne; Italienisch: Basilea Campagna; Rätoromanisch: Basilea-Champagna; Englisch: Basel-Land oder Basel-Country.

Inhaltsverzeichnis

Geografie

  • Höchste Erhebung: Hintere Egg (1'169 m)
  • Tiefster Punkt: Mündung der Birs in den Rhein (246 m)

Der Kanton befindet sich im Nordwesten der Schweiz. Mit wenigen Ausnahmen umfasst er sämtliche Gemeinden des Laufentals entlang der Birs (Unterbaselbiet) sowie die Gemeinden entlang der Ergolz (Oberbaselbiet). Die Form des Kantons ist ganz unregelmässig, entsprechend vielseitig gestaltet sich die Grenzziehung, die mehrere städtische Agglomerationen zerschneidet.

Flächenmässig gehört er zu den kleineren Kantonen der Schweiz (Platz 19 von 26). Aufgrund seiner dichten Besiedlung liegt er jedoch im Einwohnerrang auf Platz 10. Die Trennung des Basler Landes in die zwei Halbkantone Basel-Stadt (früher auch Basell genannt) und Basel-Landschaft erfolgte 1833.

Basel-Landschaft grenzt im Osten und Nordosten an den Kanton Aargau sowie an den Rhein, der die Landesgrenze zu Deutschland bildet. Des Weiteren grenzt im Norden der Kanton Basel-Stadt an. Im weiteren Verlauf folgt dann im Nordwesten die Landesgrenze zu Frankreich.

Im Süden grenzt er an das Mutterland des Kantons Solothurn, von dem einige Exklaven westlich an den Kanton Basel-Landschaft grenzen. Im äussersten Südwesten verläuft die Grenze zum Kanton Jura.

Die Ausdehnung des Kantons wird auch thematisiert in seiner inoffiziellen, aber weitbekannten Hymne, dem Baselbieterlied.

Bevölkerung

Die Wohnbevölkerung betrug per 31. Dezember 2008 273'147 Einwohner [1]. Neben 220'967 Schweizer Staatsbürgern waren 52'180 Ausländer im Kanton wohnhaft, was einem Anteil von 19.1 % entspricht. Zahlen zu der Staatsangehörigkeit der ausländischen Wohnbevölkerung sind von 2006 verfügbar: Damals stammten von 48'425 Personen rund 23.6% aus Italien, 19.1% aus dem ehemaligen Jugoslawien, 15.8% waren Deutsche und 11.2% Türken. Unter den übrigen Nationalitäten waren vor allem Spanien, Portugal, Österreich und Frankreich vertreten. Politisch gesehen ist das Oberbaselbiet konservativer als der untere Kantonsteil.

Sprachen

Amtssprache des Kantons und seiner Gemeinden ist Deutsch. Alle Kantons- und Gemeindebehörden sind verpflichtet, Eingaben auch in einer anderen Amtssprache des Bundes entgegenzunehmen.

Ganz im Westen fällt die Kantonsgrenze teilweise mit der traditionellen französisch-deutschen Sprachgrenze zusammen, die hier relativ eindeutig ist. Sprachgrenzgemeinden sind Roggenburg und Liesberg. Im Nordwesten grenzt der Kanton an das historisch deutschsprachige Elsass, wo Französisch ebenfalls seit Längerem Amts- und Verkehrssprache ist.

Religionen - Konfessionen

Traditionelle Konfession des Baselbiets (mit Ausnahme des Laufentals und Teilen des Bezirks Arlesheim) ist die reformierte; traditionelle Konfession des Laufentals und des hinteren Leimentals und des Birsecks, die einst zum Fürstbistum Basel gehörten, ist die katholische.

Infolge der modernen Migration und der Agglomerationsbildung sind diese Grenzen heute besonders in der Nähe der Stadt Basel stark verwischt. So weisen nun manche Gemeinden des unteren Kantonsteils eine reformierte Mehrheit auf, umgekehrt hat die Umgebung von Liestal mittlerweile eine starke katholische Minderheit.

Die aktuellen Bevölkerungszahlen weisen für den ganzen Kanton per 31. Dezember 2008 36.7% evangelisch-reformierte, 29.3% römisch-katholische und 0.4% christ-katholische Gläubige aus. Was oder ob die übrige Bevölkerung glaubt wird nicht ausgewiesen.

Verfassung

Die gegenwärtige Kantonsverfassung datiert von 1984 (mit seitherigen Änderungen).

Legislative

Das Parlament des Kantons Basel-Landschaft wird Landrat genannt und umfasst 90 Volksvertreter (Landräte). Wahlen zum Landrat finden alle vier Jahre gemäss Verhältniswahlrecht (Proporz) statt. Er kann nicht vorzeitig aufgelöst werden.

Das Volk ist überdies direkt an der Gesetzgebung beteiligt: 1500 Wahlberechtigte können den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Gesetzes oder der Verfassung beantragen; es kommt dann zu einer Volksabstimmung. Gesetzeserlasse, die der Landrat mit weniger als vier Fünfteln der anwesenden Mitglieder erlässt, unterstehen ebenfalls der Volksabstimmung; deutlicher angenommene Erlasse unterstehen nur dann der Volksabstimmung, wenn 1500 Wahlberechtigte diese verlangen.

Der Kanton Basel-Landschaft entsendet als Halbkanton einen Vertreter in den Ständerat und sieben Abgeordnete in den Nationalrat, die beiden Parlamentskammern auf Bundesebene.

Exekutive

Die Regierung des Kantons trägt den Namen Regierungsrat. Sie umfasst fünf Mitglieder (Regierungsräte), die gemäss Mehrheitswahlrecht (Majorz) direkt vom Volk fest auf vier Jahre gewählt werden. Vorsitz führt der Regierungspräsident, der alljährlich vom Landrat aus den Mitgliedern des Regierungsrates gewählt wird.

Derzeit gehören zwei Regierungsräte der FDP an und jeweils einer der SP, der CVP und der SVP.

Aktuelle Regierungsräte (2007-2011) sind:

Siehe auch: Liste der Regierungsräte des Kantons Basel-Landschaft

Judikative

Höchstes kantonales Gericht ist das Kantonsgericht, das 2001 aus dem bisherigen Obergericht, Verfassungsgericht, Verwaltungsgericht, Versicherungsgericht und Enteignungsgericht gebildet wurde. Auf regionaler Ebene gibt es die Bezirksgerichte, auf kommunaler Ebene die Friedensrichter.

Parteiensystem

Gemeinden und Bezirke

Autonome Selbstverwaltungseinheiten auf lokaler Ebene sind die Gemeinden, deren Bestand nur mit Zustimmung der betroffenen Körperschaften und des Landrates geändert werden kann. Normalform ist die Einwohnergemeinde; daneben existieren noch eine Reihe von Bürgergemeinden, die das Bürgerrecht verleihen und im kulturellen Bereich aktiv sind. Wo keine Bürgergemeinde mehr existiert, wird das Bürgerrecht von der Einwohnergemeinde verliehen.
Die evangelisch-reformierten, römisch-katholischen und christkatholischen Kirchgemeinden werden von den jeweiligen Landeskirchen errichtet.
Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Kantonsverwaltung und als solche ohne innere Autonomie.

Wirtschaft

Bekannte Firmen aus dem Baselbiet sind: Ronda, Novartis, Hoffmann-La Roche, Ricola, Bombardier, Renata, und JRG. Die Arbeitslosenquote im Kanton liegt unter dem schweizerischen Durchschnitt. Im Dezember 2007 lag die Zahl der Arbeitslosen in Baselland bei 3'237, was einer Quote von 2,2% entspricht.[2] Schweizweit wurden 109'012 Arbeitslose gezählt, was 2.8% entspricht. [3]

Tourismus

Das Baselbiet ist für seine malerische Jura-Landschaft im Oberbaselbiet bekannt, ein häufiges Postkartensujet sind die blühenden Kirschbäume im Frühling. Zahlreiche Wanderwege verbinden Berg und Tal. Besonders beliebt ist die Wasserfallen auf über 1000 m ü. M., auf die von Reigoldswil aus eine Gondelbahn führt (die einzige der Region).

Weitere touristische Attraktionen:

Verkehr

Das Baselbiet liegt an zwei Hauptverkehrsachsen.

Das Unterbaselbiet liegt an der Bahnlinie Basel-Laufen BL-Delsberg-Biel bzw. Porrentruy-Belfort (Frankreich).

Das Oberbaselbiet liegt an der Haupt-Nord-Süd-Verkehrsachse Deutschland / Benelux - Gotthard / Lötschberg - Simplon - Italien. Die Autobahn A2 sowie die Transit-Bahnlinie führt durch das Baselbiet. Vom Kantonshauptort Liestal aus führen Intercity- und Interregio-Eisenbahnverbindungen in die ganze Schweiz.

Geschichte

Auf dem Gebiet des heutigen Kantons Basel-Landschaft bestanden vor den napoleonischen Umwälzungen Teile des Fürstbistums Basel sowie des Untertanengebiets der Stadt Basel, die 1501 der Schweizerischen Eidgenossenschaft beitrat. 1798/1803 gelangten Teile des Fürstbistums Basel an die Stadt Basel, während andere Teile 1815 beim Wiener Kongress dem Kanton Bern zugeschlagen wurden.

Inoffizielles gemeinsames Kantonswappen von Stadt und Land, wie es in der Kuppel des Bundeshauses abgebildet ist

Im Jahre 1832 wehrten sich die Landgemeinden gegen die Dominanz der noch aristokratisch regierten Stadt Basel. Die linksrheinischen Gemeinden konstituierten sich als selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft und gaben sich eine liberale, repräsentative Verfassung (Halbkantone sind diejenigen völlig selbständigen Kantone, die aufgrund von internen Kantonstrennungen entstanden, im Verhältnis zur gesamten Eidgenossenschaft bzw. zum Bund aber Teil eines Vollkantons geblieben sind). Der neue Kanton wurde 1833 von der Tagsatzung der Eidgenossenschaft anerkannt (siehe: Basler Kantonstrennung). Die aktuelle Bundesverfassung von 1999 unterscheidet zwar nicht mehr zwischen Voll- und Halbkantonen, gemäss Art. 150, Ziffer 2 und Art. 142, Ziffer 2 steht den ehemaligen Halbkantonen aber trotzdem nur ein Ständeratssitz beziehungsweise eine halbe Standesstimme bei Abstimmungen zu, die Volk und Ständen vorgelegt werden.

Infolge innerer Spannungen gab sich der Kanton im 19. Jahrhundert mehrfach neue Verfassungen: Beschränkung von Kompetenzstreitigkeiten 1838 und 1850, Durchbruch der demokratischen Bewegung 1863, Ausbau der Demokratie, Grundlage für Förderung der Wohlfahrt und für Erhebung der Staatssteuer 1892. Die heutige, sechste Verfassung von 1984 brachte eine erneute Erweiterung der Volksrechte (u. a. erster Ombudsmann der Schweiz) und war im Übrigen eine formale Neufassung der im Laufe von fast hundert Jahren über zwei Dutzend Mal geänderten Verfassung von 1892.

Versuche zu einer Wiedervereinigung mit Basel-Stadt wurden häufiger unternommen, scheiterten aber letztmals im Jahre 1969 am "Nein" der Stimmberechtigten in Baselland. 1994 kam das nach einer Volksabstimmung vom Kanton Bern an Basel-Landschaft abgetretenen Laufental zum Kanton Basel-Landschaft hinzu. In Basel-Landschaft besteht ein Verfassungsgebot zur staatlichen Eigenständigkeit, die Verfassung von Basel-Stadt enthielt bis zur Totalrevision 2006 ein Wiedervereinigungsgebot.

Städte und grössere Dörfer

Städte und Orte des Kantons Basel-Landschaft

(Die Einwohnerzahlen beruhen auf dem Stand vom 31. Dezember 2008)

siehe auch: Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft

Bemerkenswert hierbei ist, dass es sich bei den einwohnerstärksten Gemeinden des Kantons mit Ausnahme Liestals um Gemeinden im Agglomerationsgürtel der Stadt Basel handelt.

Bezirke

Bezirke des Kantons Basel-Landschaft

Aus den ursprünglich vier wurden mit der Aufnahme des ehemals bernischen Laufentals fünf Bezirke:


Siehe auch

Einzelnachweise

  1. [1]
  2. http://www.statistik.bl.ch/stabl_data/stabl_generator/titel.php
  3. http://www.seco.admin.ch/aktuell/00277/01164/01980/index.html?lang=de&msg-id=16545

Literatur

  • Basel [und] Basel-Landschaft, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Bd. Basel 2003, S. 1-29.

Weblinks


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