Allmählichkeitsschaden

Allmählichkeitsschaden

Der Allmählichkeitsschaden ist ein Begriff aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung. Darunter fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub) entstanden sind.

Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob der eigentliche Schaden allmählich eingetreten ist (das kann auch plötzlich passiert sein), sondern dass das schadenauslösende Ereignis zu einer länger andauernden schädlichen Einwirkung geführt hat.

Ab welcher Zeitdauer die Einwirkung bis zum Schadeneintritt als „allmählich“ anzusehen ist, lässt sich nicht genau festlegen. Folgende Zeiträume sind in der Rechtsprechung als ausreichend angesehen worden:

  • 3 Jahre bei Feuchtigkeitseinwirkung auf ein durch einen Bagger zerstörtes Stromkabel
  • 6 Monate bei Temperatureinwirkung auf eine Schamottewand
  • 4–5 Wochen Feuchtigkeitseinwirkung infolge fehlerhafter Installation, die zum Verwerfen eines Parkettfußbodens führt
  • 4 Tage bei Absinken der Raumtemperatur, die zum Einfrieren der Heizungsanlage führt (umstritten)

Weblinks

§ 4 I. (5) AHB 2002. Abgerufen am 8. Oktober 2009 (PDF).

Einzelnachweise

Allmählichkeitsschäden in der Privathaftpflichtversicherung. Abgerufen am 8. Oktober 2009.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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