Amtsadel

Amtsadel

Amtsadel war die Bezeichnung für den aus einer Amtsstellung hervorgegangenen oder mit ihr verbundenen Adel.

Er war vor allem eine französische Eigenheit zur Zeit des Ancien Régime (Noblesse de robe), durch die Bürgerliche in den Adelsstand aufsteigen konnten, doch gab es ihn auch in Deutschland und Österreich.

Der Amtsadel rührt daher, dass bei manchen Ämtern bei ihrer Erlangung automatisch der Erwerb des Adels oder eines bestimmten Adelstitels gehörte. In den Habsburgischen Landen gab es solchen Amtsadel häufiger für Kirchenfürsten, wobei es sowohl römisch-deutsche als auch österreichische und böhmische Verleihungen gab. Auch die Reichshofräte dürften im 18. Jahrhundert den Amtsadel erworben haben. Dem österreichischen Amtsadel lagen aber auch Verdienste zu Grunde.

Das Preußische Allgemeine Landrecht ging ebenfalls davon aus, dass es Ämter gab, deren Innehabung mit dem Adel verbunden war (II. 9. §§ 32 und 33).

In Württemberg war der persönliche Adel für Inländer bis 1913 mit den Staatsämtern der obersten vier Rangstufen verbunden.

Der Amtsadel war immer ein persönlicher Adel und war nicht erblich.

Literatur

  • Georg Freiherr von Frölichsthal: Nobilitierungen im Heiligen Römischen Reich. Ein Überblick, in: Sigismund Freiherr von Elverfeldt-Ulm (Hg.): Adelsrecht, Limburg an der Lahn 2001, 67ff, hier 107ff
  • Emanuel Schwab: Über den persönlichen Adel der Reichshofräte, in: Monatsblatt Adler 6 (1906-1910), 333ff

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