Anbauverbot (Begriffsklärung)

Anbauverbot (Begriffsklärung)

Unter Anbauverbot versteht man:

  • ein Anbauverbot im Verkehrswesen siehe Bundesfernstraßengesetz
  • ein Anbauverbot in der Landwirtschaft siehe Anbauverbot (Landwirtschaft)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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