- Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten
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Basisdaten Titel: Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Kurztitel: Soldaten-Dienstgrad- und Uniform-AO Abkürzung: BPräsUnifAnO Art: Anordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrund von: § 4 Abs. 3 SG Rechtsmaterie: Wehrrecht Fundstellennachweis: 51-1-8 Ursprüngliche Fassung vom: 7. Mai 1956 (BGBl. I S. 422) Inkrafttreten am: 28. Mai 1956 Letzte Neufassung vom: 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067) Inkrafttreten der
Neufassung am:26. Juli 1978 Letzte Änderung durch: Art. 1 ÄndAO vom 31. Mai 1996
(BGBl. I S. 746)Inkrafttreten der
letzten Änderung:8. Juni 1996
(Art. 2 ÄndAO vom 31. Mai 1996)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten (BPräsUnifAnO) regelt in Deutschland der Bundespräsident die Dienstgradbezeichnungen sowie die Grundsätze der Dienstgradabzeichen und des Aussehens der Uniformen der Bundeswehr.
Dazu ist die Anordnung in zwei Artikel unterteilt:
Der Artikel 1 definiert die Dienstgradbezeichnungen der Offiziere (Abschnitt I), Unteroffiziere (Abschnitt II) und Mannschaften (Abschnitt III).
Der Artikel 2 definiert das grundsätzliche Aussehen der Uniformen der Bundeswehr in zwei Absätzen:
- Absatz 1, der Allgemeine Kennzeichen und deren Trageweise (Abschnitt I), die Anzugsarten (Abschnitt II) und die Dienstgradabzeichen (Abschnitt III) grundsätzlich regelt, sowie
- Absatz 2, der dem Bundesminister der Verteidigung die weitere Ausgestaltung der Uniformen der Soldaten überträgt - von diesem umgesetzt in der Zentralen Dienstvorschrift 37/10 "Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr".
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