- Arbeitgeberbewertungsportal
-
Als Arbeitgeberbewertungsportale werden Websites bezeichnet, die Usern die Möglichkeit geben, ihren ehemaligen oder aktuellen Arbeitgeber zu bewerten. Sie stellen somit eine spezielle Unterkategorie der Bewertungsportale im Internet dar und funktionieren im Wesentlichen nach dem gemeinhin bekannten Prinzip der Online-Bewertungen. Anhand eines fünf- bis sechsstufigen Notensystems oder oftmals auch anhand von kurzen Erfahrungsberichten haben Nutzer die Möglichkeit ihren Arbeitgeber bezüglich mehrerer Kategorien zu bewerten. In diesem Sinne sind die Portale Teil des Web 2.0. Diese Bewertungen sollen anderen Nutzern die Möglichkeit geben, sich im Vorfeld einer Bewerbung über den potenziellen neuen Arbeitgeber zu informieren. Arbeitnehmern wird damit eine gewisse Transparenz verschafft, über die Arbeitgeber bereits seit längerem aufgrund der virtuellen Netzwerke im Internet verfügen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte von Arbeitgeberbewertungsportalen
Das US-amerikanische Portal „jobvent.com“ ging im Jahr 2004 als Arbeitgeberbewertungsportal online. Mehr zum akademischen Arbeitsleben findet man hingegen auf „vault.com“, wo es ebenfalls seit 2004 Berichte über Arbeitgeber von Angestellt gibt. „Glassdoor.com“ hat sich in den USA ein weiteres Portal für Arbeitgeberbewertungen im Internet etabliert. Im Vordergrund steht das Thema Gehalt. Aber auch die Bewertung der einzelnen Arbeitgeber, insbesondere in Bezug auf Arbeitsklima und -kultur, spielt eine wichtige Rolle.[1] Im Oktober 2009 wurde bekannt gegeben, dass Glassdoor den Konkurrenten jobvent.com aufgekauft hat.[2]
Im deutschsprachigen Raum gilt die Webseite „Jobvoting.de“, bezogen aud Österreich die Webseiten kununu.com und kelzen.com sowie die Webseiten Arbeitgebertest und Jobvote.
Im Zuge des hohen Medieninteresses, das sich insbesondere im Jahr 2008 unter anderem in überregionalen Zeitungen, Fachzeitschriften und dem Nachrichtensender N24 widerspiegelte, stellten diverse weitere Anbieter ihr Angebot zur Jobbewertung ins Internet. Dazu zählen mitunter die 2008 gestartete Webseite Evaluba.com und die ein Jahr später vom ehemaligen Chefredakteur der Jungen Karriere Jörn Hüsgen gegründete Webseite bizzwatch.de. Einen neuen Trend in Bewertungsportalen setzt die 2009 gegründete Internetseite „pflegeleidenschaft.de“. Sie richtet sich speziell an Pflegekräfte und verwendet einen berufsbezogenen Fragebogen rund um die Bewertung von Pflegediensten, Krankenhäusern und weiteren Pflegeeinrichtungen. Für Berufstätige und Brancheninteressierte der Pflege ist diese Art der Bewertung detaillierter und aussagekräftiger als auf der bisherigen Art der Arbeitgeberbewertungsportale.[3]. Das noch recht junge Portal „meinpraktikum.de“ spezialisiert sich ausschließlich auf die Bewertung von Praktika. Es bleibt hier kritisch abzuwarten, ob im Bewertungsbereich eine weitere Diversifizierung in Nischensegmenten zunehmen und vom Nutzer angenommen wird.[4]
Rechtslage
Wie auch andere Bewertungsportale waren Webseiten für Arbeitgeberbewertungen anfangs sehr umstritten. Während Fachkreise insbesondere eine Gefahr der fragwürdigen Aussagekraft aufgrund der anfangs sehr geringen Anzahl und der Manipulierbarkeit der Bewertungen sahen, bemängelten Arbeitgeber den möglicherweise für sie entstehenden Imageschaden. Mittlerweile haben sich Arbeitgeberbewertungsportale allerdings auch im deutschsprachigen Raum behauptet und sind durch ihre weite Verbreitung nicht mehr wegzudenken. Nicht zuletzt gab auch das Spickmich-Urteil[5] im Jahre 2009 die notwendige rechtliche Absicherung und Arbeitgeber begreifen diese Webseiten mehr und mehr auch als Chance für Employer Branding Maßnahmen.
Doch auch wenn grundsätzlich das Recht auf freie Meinungsäußerung durch das Grundgesetz gesichert ist, sind einzelne Einträge weiterhin angreifbar, wenn diese ehrverletzend oder unwahr sind. Dabei orientiert sich die aktuelle Rechtsprechung am Urteil des Bundesgerichtshof vom 27. März 2007 (Az: VI ZR 101/06). Demnach hat ein Forumsbetreiber entsprechende Einträge zu entfernen, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Person, die die Beleidigungen ausgesprochen hat, bekannt ist oder nicht. Ein Rechtsanspruch wird nicht nur gegen die beleidigende Person, sondern auch gegen den Forumsbetreiber gültig, wenn dieser die Einträge nicht entfernt.
Inhalte der Portale
Bewertungen
Die Anzahl der veröffentlichten Bewertungen variieren stark je nach Anbieter. Insbesondere aufgrund ihres zeitlichen Vorsprungs haben Internetportale wie „evaluba.de“, „Jobvoting.de“, „bizzwatch.de“, „kununu.com“ und „Kelzen.com“ mittlerweile mehrere tausend Bewertungen gesammelt. Dennoch wird wiederholt von Fachkreisen darauf hingewiesen, dass sich ein direkter Nutzen für Arbeitnehmer erst einstellt, wenn sich für einzelne Arbeitgeber mehrere Bewertungen wieder finden. Zudem unterscheiden sich die verschiedenen Portale hinsichtlich des Umfangs der Bewertungen, die von umstrittenen Kurzbewertungen bis zu ausführlicheren „Fragebögen“ reichen. Zu den häufigsten Bewertungskriterien eines Arbeitgebers gehören Arbeitsklima, Mitarbeiterführung, Entlohnung, Karrierechancen und Tätigkeitsfeld, die oft noch einmal in weitere Detailfragen unterteilt werden. Neben Arbeitgebern bietet „bizzwatch“ als einziges Portal ebenso die Möglichkeit, einzelne Vorgesetzte in den Unternehmen zu bewerten, deren Note in die Bewertung der Firma einfließt. Auch wenn sich der Nutzer in der Regel auf dem Portal registrieren muss, um eine Bewertung abgeben zu können, erfolgt der gesamte Prozess anonym. Einige Portale verzichten mittlerweile auf die Registrierung, um Hürden für Bewertungen weitestgehend abzubauen. Seriöse Portale wie „bizzwatch“ halten daran jedoch fest, das eine Registrierung der Nuzer einerseits rechtlich geboten ist, andererseits eine hohe Qualität der Bewertungen sicherstellt.
Daten
Die meisten Bewertungsportale haben umfangreiche Datensätze, in denen unter anderem die Firmen und Anschriften der Arbeitgeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgelistet sind. Mehr Informationsmöglichkeiten über den Arbeitgeber bieten Webseiten wie „bizzwatch.de“, „Jobvoting.de“ und „kununu.com“ durch Kurzbeschreibungen, Selbstdarstellungen, Videos, Fotos von Arbeitsplätzen, Kontaktdaten, Anbindung etc.
Sicherheit
Die Arbeitgeberbewertungsportale haben Sicherheitskontrollen wie Wortfilter und Plausibilitätsprüfungen, die vor Missbrauch schützen sollen. So sollen Beleidigungen gleich vorweg aussortiert werden. Einzelne Portale lassen zudem alle Einträge redaktionell prüfen, bevor sie online gestellt werden. So ist es nicht unüblich, dass eine große Anzahl der abgegebenen Bewertungen durch die Sicherheitskontrollen fällt und nie veröffentlicht wird.
Einzelnachweise
- ↑ * Personalwirtschaft 03/2008
- ↑ alarm:clock "GlassDoor Buys Boss-Hater Site JobVent" Artikel auf TheAlarmClock
- ↑ http://www.rechtssicher-pflegen.com/newsletterarticle.asp?his=5100.5440.3799.7676&id=14943&year=2010
- ↑ http://www.sueddeutsche.de/karriere/portal-zur-bewertung-von-praktika-kampf-dem-kaffeekochen-1.1056252
- ↑ Jürgen Kuri: "Nach dem spickmich-Urteil: Rechtssicherheit für Bewertungsportale?" Artikel auf Heise Online
Wikimedia Foundation.