- Asche zur freien Verfügung
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Bei einer Bestattung gibt es in einigen Ländern die Möglichkeit, die Urne mit der Kremationsasche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Der Hintergrund ist eine bessere Bewältigung der Trauerarbeit durch das Mitnehmen der Asche. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird dabei vom Krematorium an die Hinterbliebenen ausgehändigt. Diese können die Urne im Anschluss zu Hause aufbewahren oder diese an einem gewünschten Ort beisetzen, der kein Friedhof ist. In Deutschland ist die Mitnahme der Urne jedoch nicht gestattet. Weder ein Leichnam noch die Kremationsasche dürfen außerhalb eines Friedhofes bestattet werden, sondern sind in einem Grab beizusetzen.[1]
Gesetzliche Regelungen in Deutschland und der Schweiz
In Deutschland regeln die Bestattungsgesetze, wie mit den Verstorbenen zu verfahren ist. Ein wichtiger Bestandteil ist der sogenannte Friedhofszwang. Dieser schreibt vor, dass eine Beerdigung außerhalb eines Friedhofsgeländes nicht zulässig ist. Ausnahmen bilden lediglich die Seebestattung und die Baumbestattung in einem Friedwald. Nach deutschem Recht ist es den Angehörigen nicht möglich, selbst über die sterblichen Überreste des Verstorbenen zu verfügen, auch wenn diese es wünschen. Im benachbarten Ausland wurde der Friedhofszwang mittlerweile zum Teil abgeschafft oder gelockert. Ein Beispiel ist die Schweiz. Dort darf über die Asche so lange verfügt werden, wie der Angehörige diese für die Trauerbewältigung benötigt. Die Dauer ist nicht gesetzlich limitiert.[2]
Zukunft in Deutschland
In Deutschland wird bereits seit einigen Jahren über eine mögliche Lockerung des Friedhofszwangs diskutiert. Es gibt eine zunehmende Zahl von Befürwortern. Gerade für den wachsenden Markt an Alternativbestattungen wie der Felsbestattung oder der Almwiesenbestattung würde dies eine Erleichterung bedeuten. Bislang gehen einige deutsche Bundesbürger den Umweg über Nachbarländer mit weniger restriktiver Gesetzgebung. Dies ist jedoch illegal und kann rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Eine dieser Konsequenzen kann eine Zwangsbestattung sein. Die Kosten dafür sind von den Angehörigen zu tragen.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Urne für zu Hause
- ↑ Claudia Leandra König: In Liebe trauern: In Frieden loslassen. Books on Demand, 2010, ISBN 3839190452.
- ↑ Urnenmitnahme und Friedhofszwang
Kategorie:- Bestattungsart
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