- Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer
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Im Verkehrszentralregister in Flensburg gesammelte Punkte können durch ein Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer, kurz ASP genannt, abgebaut, beziehungsweise der Entzug der Fahrerlaubnis verhindert werden.
- Bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten, besteht die Möglichkeit ein ASP-Seminar freiwillig zu besuchen. Hierdurch werden 4 Punkte im Verkehrszentralregister gelöscht.
- Bei 9 bis 13 Punkten bekommt man bereits eine Benachrichtigung durch das Straßenverkehrsamt, mit der Empfehlung ein ASP freiwillig zu besuchen. Der freiwillige Besuch führt zur Löschung von nur noch 2 Punkten.
- Bei 14 bis 17 Punkten wird ein ASP angeordnet und dient dem Erhalt der Fahrerlaubnis. Da das ASP hier verpflichtend ist, erfolgt auch keine Punktelöschung. Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Siehe auch
- Punktesystem nach § 4 des deutschen Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Weblinks
- Informationen zum ASP auf der Homepage des Fahrlehrerverbandes Hessen
- Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zum Punktesystem, u.a. zum Punkteabbau
- Text der o.g. Gesetze und Verordnungen im Internet-Portal "Gesetze im Internet" des BMJ und Juris
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