Bekanntsache

Bekanntsache

Als Bekanntsache werden bei der Staatsanwaltschaft jene Ermittlungsverfahren bezeichnet, bei denen der Beschuldigte bekannt ist. Sie enthalten das Registerzeichen „Js“. [1]

Ist der Täter unbekannt, so handelt es sich um eine Unbekanntsache mit dem Registerzeichen „UJs“.[2]

Einzelnachweise

  1. http://www.rechthaber.com/was-bedeuten-aktenzeichen-bei-gericht/
  2. http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11266486/
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