- Belastungsvollmacht
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Eine Belastungsvollmacht ist eine im Grundstückskaufvertrag enthaltene Vereinbarung die den Käufer bevollmächtigt, das Grundstück unter der Voraussetzung zu belasten, dass der Grundschuldgläubiger sich verpflichtet, Rechte aus dem Grundstück nur dann geltend zu machen, wenn der Darlehensbetrag direkt an den Verkäufer gezahlt wurde.
Beispiel
Herr Meier möchte eine Immobilie erwerben und hat dafür von seiner Bank eine Finanzierungszusage eingeholt. Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages, der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu Gunsten von Herrn Meier und bei Vorliegen der Verzichtserklärung der Gemeinde (Stadt) auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht sind mit Erreichen des vereinbarten Zahlungstermines alle Voraussetzungen zur Kaufpreiszahlung erfüllt.
Dabei gibt es nun folgendes Problem: Herr Meier benötigt zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen, das durch Eintragung einer Grundschuld gesichert werden soll. Das Grundstück gehört rechtlich gesehen aber noch dem Verkäufer, der dementsprechend die Belastung seines Grundstückes bewilligen müsste. Dazu wird er aber nur bereit sein, wenn sichergestellt ist, dass er den Darlehensbetrag auch tatsächlich erhält. Weiterhin wird die finanzierende Bank von Herrn Meier die Darlehenssumme erst dann auszahlen, wenn sie als Gläubigerin im Grundbuch dinglich abgesichert ist. Um dieses Problem zu lösen, wird eine Belastungsvollmacht vereinbart. Der Verkäufer wird dadurch abgesichert, dass der Käufer seine Ansprüche auf Auszahlung der Darlehenssumme gegen die Bank unwiderruflich an den Verkäufer abtritt. Die finanzierende Bank hat durch die Zustimmung des Verkäufers zur Grundschuldeintragung die Sicherheit, dass ihr ausgegebenes Darlehen an Herrn Meier durch eine Grundschuld abgesichert ist.
Literatur
- Gunter Peter, Stefan Menke: Die Eheleute Stockmann kaufen eine hochwertige Immobilie. In: Bankfachklasse, Heft 1/2010, S. 4−12. Gabler-Verlag, Wiesbaden 2009, ISSN 0170-6659
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