- Berufsschullehrer (Schweiz)
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Berufsschullehrpersonen sind Lehrkräfte, die in der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung unterrichten. Sie müssen alle über fachliche, pädagogische und methodisch-didaktische Bildung verfügen. Darüber hinaus sind spezifische Voraussetzungen festgelegt, je nach Ausrichtung der Berufsbildungsverantwortlichkeit.
Gemäss schweizerischer Gesetzgebung gehören Lehrkräfte von Berufsfachschulen (dies der offizielle Begriff für die Schulen, die im Rahmen der beruflichen Grundbildung tätig sind) zusammen mit den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern zu den Berufsbildungsverantwortlichen. Der Bund erlässt gemäss Kapitel 6 des Berufsbildungsgesetzes Vorschriften über ihre Ausbildung.
Inhaltsverzeichnis
Verschiedene Richtungen
Nach ihrer Tätigkeit werden verschieden Ausrichtungen unterschieden:
Lehrpersonen für gewerblich-industrielle Berufsfachschulen
- Berufsschullehrer/in allgemeinbildender Richtung (siehe auch ABU)
- Berufsschullehrer Technischer Bereich
- Berufsschullehrer/in fachkundlicher Richtung (Fachlehrer)
- Turn- und Sportlehrer/in
Lehrpersonen für kaufmännische Berufsfachschulen
- Lehrperson für Wirtschaft und Gesellschaft (Handelslehrer/in)
- Lehrperson für IKA (früher Bürofachlehrer/in)
- Lehrperson für Sprachen
- Turn- und Sportlehrer/in
Ausbildung
Wenn Personen bis dahin nebenamtlich an einer Berufsfachschule unterrichtet haben und diese Tätigkeit zu einem Hauptamt ausbauen möchten, haben sie einen zusätzlichen Studiengang zu absolvieren.
Berufsschullehrer in allgemeinbildender und fachkundlicher Richtung
Ihre berufspädagogische Grundausbildung erhalten sie entweder an der Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) (ehemals Schweizerisches Institut für Berufspädagogik SIPB) oder am Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik (ZHSF)
Aufnahmeverfahren und Aufnahmebedingung: Die Aufnahmeverfahren bei den beiden Institutionen unterscheiden sich nur unwesentlich und beinhalten in jedem Fall ein Aufnahmegespräch sowie eine Eignungsabklärung. Im Gegensatz zu dem Aufnahmeverfahren unterscheiden sich die Zulassungsbedingungen jeweils im Bezug auf die eingeschlagene Fachrichtung sowie zwischen den beiden Ausbildungsstätten. Es empfiehlt sich also in jedem Falle die spezifischen Informationen unter den angefügten Links nachzuschlagen.
Die Bildungsverantwortlichen verfügen nach jedem Ausbildungsweg über eine Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II umfassend:
- berufspädagogische Bildung auf Hochschulstufe
- Fachbildung mit einem Abschluss auf Tertiärstufe
- betriebliche Erfahrung von mind. sechs Monaten
Turn- und Sportlehrer
Sie erhalten Ihre Ausbildung in der Regel an der Eidgenössischen Technischen Hochschule, ergänzt durch eine berufspädagogische Ausbildung an einer der beiden oben erwähnten Institutionen.
Lehrpersonen von kaufmännischen Berufsfachschulen
Handelslehrer werden an Universitäten oder am Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) ausgebildet.
Für die fachliche Ausbildung der Lehrperson für IKA (IKA steht für Information-Kommunikation-Administration) gibt es keinen eigenen Studiengang, ihre berufspädgogische Ausbildung erhalten sie zusammen mit den Fachlehrer am EHB.
Weblinks
- Verband der Lehrerinnen und Lehrer von Berufsfachschulen BCH
- Schweizerischer Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Kaufmännischen Berufsschulen
- Verband Lehrende IKA
- Anforderungen an die Ausbildung von Berufsschullehrer/innen
- Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik ZHSF
- Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB
Kategorien:- Pädagoge (Ausbildung und Beruf)
- Berufsbildung
- Schulwesen (Schweiz)
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