Brüchte

Brüchte

Brüchte, auch Brüchten oder Brüchtengeld, waren im Mittelalter und der frühen Neuzeit von der niederen Gerichtsbarkeit für kleinere Vergehen verhängte Strafgelder oder Naturalabgaben.

Die von den Hofesgerichten verhängten Strafgelder waren eine beliebte Einnahmequelle der Gutsverwaltung, mit denen auch Feste und Einrichtungen der Allmende finanziert wurden. Der Begriff Brüchte war vor allen im Rheinland und in Westfalen verbreitet.[1]

Das Wort kommt von brôke, Bröke (ndd.) = „(Rechts-)Bruch“, „(Das Recht) brechen“. Es entstammt dem gleichen Wortstamm wie die heutigen Worte „Verbrechen“, „etwas verbrochen haben“.

Einzelnachweis

  1. Brüchte im Deutschen Rechtswörterbuch

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