- Bundes-Ehrenzeichen
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Das Bundes-Ehrenzeichen ist eine staatliche Auszeichnung der Republik Österreich, die für besondere Verdienste um das Gemeinwesen vergeben wird. Die Verleihung erfolgt durch den jeweilig zuständigen Bundesminister in seinem Verwaltungsbereich.
Gerichtet ist es an Personen, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache betreffen, Verdienste erbracht haben. Ist die Organisation bzw. die Leistung nicht eindeutig zuordenbar, ist der Bundeskanzler zuständig. Die Vergabe des Bundes-Ehrenzeichen ist durch ein Bundesgesetz geregelt (Bundesgesetz über die Verleihung von Bundes-Ehrenzeichen (Bundes-Ehrenzeichengesetz) (NR: GP XXI IA 513/A AB 811 S. 80. BR: AB 6476 S. 681.) StF: BGBl. I Nr. 44/2002).
Die Ausgestaltung des Bundes-Ehrenzeichen und die Trageweise ist durch die "Verordnung der Bundesregierung betreffend das Bundes-Ehrenzeichen StF: BGBl. II Nr. 152/2002" normiert. [1]
Einzelnachweise
Siehe auch
Kategorien:- Politik (Österreich)
- Nationales Symbol
- Auszeichnungsart
- Orden und Ehrenzeichen (Österreich)
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