- Bunkerung (Schifffahrt)
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Als Bunkerung wird in der Schifffahrt die Übernahme von Brennstoffen (beispielsweise Kohle oder Schweröl) für den Schiffsantrieb und die Einlagerung von Ladung für den Eigenbedarf des Schiffes bezeichnet.
Da die zumeist für den Schiffsantrieb benutzen Schweröle (auch Bunkeröle genannt) bei normaler Umgebungstemperatur eine schnittfeste Konsistenz haben, werden sie zum Bunkern erhitzt und in einem oder mehreren Bunkern am Schiff gelagert.
Umgangssprachlich bezeichnet man mit Bunkern auch die bewusste Hortung von Verbrauchs- oder Gebrauchsgütern über einen bestimmten Zeitraum aufgrund einer befürchteten baldigen Verknappung.
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