Bürsten- und Pinselmacher

Bürsten- und Pinselmacher

Der Bürsten- und Pinselmacher ist ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach dem deutschen Berufsbildungsgesetz und der deutschen Handwerksordnung.

Inhaltsverzeichnis

Ausbildungsdauer und Struktur

Die Ausbildungsdauer zum Bürsten- und Pinselmacher beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule[2]. Der Beruf verfügt über zwei Fachrichtungen

  • Bürstenherstellung und
  • Pinselherstellung

Arbeitsgebiete

Bürsten- und Pinselmacher fertigen Bürsten und Pinsel aus Holz und Kunststoffzubehör. Sie bedienen sich dazu mechanischer, elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Maschinen, um die Bürsten und Pinsel aus zuvor angefertigten Einzelteilen herzustellen. Sie richten Produktionsmaschinen ein, bedienen sie und führen Wartungsarbeiten durch. In der Fachrichtung Bürstenherstellung lernen sie, Feinbürsten, gedrehte und gestanzte Bürsten herzustellen. In der Fachrichtung Pinselherstellung lernen sie, Feinhaare, Imitationen und Mischungen zu unterscheiden und Qualitätspinsel herzustellen. Sie montieren Pinsel durch Aufstielen und Pressen. Bürsten- und Pinselmacher arbeiten in Betrieben des Handwerks und der Industrie, die Bürsten und Besen herstellen.

Berufsschule

In Deutschland gibt es eine einzige Berufsschule, die Staatliche Schule in Rothenburg ob der Tauber in Bayern.[3]

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher/zur Bürsten- und Pinselmacherin (Bürsten- und Pinselmacher- Ausbildungsverordnung – BürstPiAusbV) Ausbildungsordnung zum Bürsten- und Pinselmacher auf juris. Abgerufen am 12. Oktober 2010.
  2. Rahmenlehrplan der KMK zum Bürsten- und Pinselmacher. Abgerufen am 12. Oktober 2010
  3. Zuordnung der KMK von Berufen zu Berufsschulklassen mit geringen Ausbildungszahlen. Abgerufen am 12. Oktober 2010.

Weblinks


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