Continuing Airworthiness Management Organisation

Continuing Airworthiness Management Organisation

Die Continuing Airworthiness Management Organisation, kurz CAMO, ist eine Einrichtung, die für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen sorgt. Sie wurde von der EASA definiert. In Deutschland wurden die ehemaligen Luftfahrttechnischen Betriebe (LTB) in eine CAMO überführt. Die Lufttüchtigkeit der Luftfahrzeuge wird durch das ARC (Airworthiness Review Certification) dokumentiert. Das ARC entspricht dem ehemaligen Nachprüfschein. Im ersten Entwurf der Definitionen zur CAMO waren nur die Landesbehörden berechtigt ARC auszustellen. Von der EASA wurde deshalb die CAMO plus eingeführt. Eine CAMO plus ist berechtigt ARC auszustellen. Alle Luftfahrzeuge, die von einer CAMO betreut werden, müssen gemäß einem vom Hersteller festgelegtem Instandhaltungsprogramm (IHP) gewartet werden. Wenn das IHP für eine große Gruppe gleicher Luftfahrzeuge, zum Beispiel einem Flugzeugtyp, gelten kann, legt der Hersteller ein Standardinstandhaltungsprogramm (SIHP) fest. Der Halter muss sich beim Luftfahrtbundesamt melden und sich zur Teilnahme am SIHP anmelden. Umgangssprachlich ausgedrückt bestätigt der Halter des Luftfahrzeugs mit dieser Meldung, dass er die Wartungsvorschriften des Herstellers einhält. Der Halter war schon immer zur Einhaltung der Wartungsvorschriften verpflichtet. Jetzt ist diese Verpflichtung schriftlich fixiert. Der DAEC hat für die Anmeldung der Flugzeuge Formulare in Abstimmung mit den Luftfahrtbehörden bereitgestellt. Ausgenommen von den SIHP sind nur Luftfahrzeuge, die im Anhang II der Basic Regulation aufgeführt sind. Das sind alte Luftfahrzeuge, für die die Hersteller damals noch keine genauen Wartungsvorschriften festgelegt hat. Diese Luftfahrzeuge werden wie bisher auch in einem LTB alter Art geprüft. Daher müssen die alten LTB noch weiter betrieben werden.

Einführung

Die Einführung soll bis zum 31. März 2009 verschoben werden. Fällige Jahresnachprüfungen können noch nach altem Recht mit einer Gültigkeit bis zum 31. März 2010 erfolgen[1].

Einzelnachweise

  1. DG Flugzeugbau GmbH: Verschiebung "in letzter Minute" 22. September 2008

Weblinks


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