- Compliance Screening
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Unter Compliance Screening versteht man das Prüfen von Namen und Adressen gegen die von verschiedenen Institutionen herausgegeben Anti-Terror-Listen. Diese Bestimmungen sind in den EG-Antiterrorismus-Verordnungen und in US-Auflagen festgelegt. Die Prüfung fällt in Deutschland unter das Thema Exportkontrolle.
Inhaltsverzeichnis
Rechtlicher Hintergrund
In der EU ergeben sich die Bestimmungen aus der EG Verordnung VO (EG) Nr. 881/2002 die sich gezielt gegen Usama bin Laden, das Al-Qaida Netzwerk und die Taliban richtet. Um die Schnelllebigkeit dieser Verordnung darzulegen, sei auf die Ergänzungen zu der Verordnung in den Jahren 2002-2004 hingewiesen: Verordnungen (EG) Nr. 951/2002, 1580/2002, 1644/2002, 1754/2002, 1823/2002, 1893/2002, 1935/2002, 2083/2002, 145/2003, 215/2003, 244/2003, 342/2003, 350/2003, 370/2003, 414/2003, 866/2003, 1012/2003, 1184/2003, 56/2003, 1607/2003, 1724/2003, 1991/2003, 2157/2003, 19/2004, 100/2004, 180/2004, 391/2004, 524/2004 und 667/2004. In diesen Ergänzungen kamen neue Adressen von Personen, Gruppen oder Organisationen hinzu, die dem gezielten Boykott unterliegen.
Eine weitere Verordnung, die VO (EG) Nr. 2580/2001, richtet sich gegen Personen, Gruppen und Organisationen, die nicht in der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 benannt sind (z. B. Hamas und Islamischer Djihad).
Konsequenzen für Unternehmen
Das EU-Recht fordert nun den gezielten Boykott der in diesen Verordnungen genannten terroristischen Personen, Gruppen und Organisationen. Dieser Boykott soll gewährleistet werden, indem terroristischen Personen, Gruppen und Organisationen weder direkt noch indirekt Gelder, finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Einhaltung dieser Verordnungen eigenverantwortlich sicherzustellen. Es sind also alle indirekten und direkten Lieferungen sowie alle an den Geschäftsprozessen beteiligten Parteien gegen diese Listen zu prüfen.
In den §§ 130 u. 9 OWiG sowie im § 14 StGB ist festgelegt, dass Unternehmen alle zumutbaren Organisationsmaßnahmen zu ergreifen, sowie die Möglichkeit der Fahrlässigkeit und des Vorsatz zu unterbinden haben. Bei Verstößen gegen das AWG haften die Verantwortlichen im Unternehmen persönlich für strafrechtliche Konsequenzen. Das Strafmaß der persönlichen Haftung ist im § 34 Außenwirtschaftsgesetz festgelegt. Hier findet man: „Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft...“ sowie „...in minder schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren...“ und „handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe“. Es handelt sich also bei Verstößen gegen diese Bestimmungen nicht um „Kavaliersdelikte“.
Compliance Screening Listen
Im Internet stehen verschiedene Compliance Screening Listen frei zur Verfügung:
- EU: Common Foreign & Security Policy (CFSP)[1]
- US:
- UK:
Vorgehensweise
Die Prüfung kann theoretisch in Einzelfällen manuell erfolgen. Allerdings sind an einer normalen Geschäftstransaktion in der Regel bereits so viele Parteien (Finanzierung, Transport, Zulieferer, eigene Mitarbeiter usw.) beteiligt, dass eine manuelle Prüfung fast aussichtslos ist. Daher wurden verschiedene Computerprogramme entwickelt, die entweder durch direkte Eingaben oder eingebunden in bestehende Warenwirtschaftssysteme eine Prüfung von Adressen zulassen.
Wurde ein Treffer in einer der Compliance Screening-Listen gefunden, so ist angeraten sich mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 214, Frankfurter Straße 29–35, 67760 Eschborn in Verbindung zu setzen. Das BAFA hat ein Merkblatt zur Exportkontrolle veröffentlicht.[5]
Einzelnachweise
- ↑ Overview of CFSP related sanctions in force, Europäische Kommission, abgerufen am 19. Januar 2010
- ↑ Specially Designated Nationals List, United States Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control, abgerufen am 19. Januar 2010
- ↑ a b c Denied Persons List (DPL), Unverified List und Entitiy List, U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security, abgerufen am 19. Januar 2010
- ↑ a b Consolidated list of financial sanctions targets und Investment Ban list, HM Treasury, abgerufen am 19. Januar 2010
- ↑ Merkblatt „Einstieg in die Exportkontrolle“, abgerufen am 19. Januar 2010
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