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Als Nationalheld bezeichnet man Personen, die Teil des politischen Mythos einer Nation sind.
Der Mythos um eine zum Nationalheld idealisierten Person dient der Personalisierung der Geschichte. Die Komplexität geschichtlicher und politischer Prozesse wird auf diese Weise aus dem Geschichtsbild einer Gesellschaft ausgeblendet und auf wenige Faktoren reduziert. Die Berufung auf einen Nationalheld erzeugt den Eindruck einer historischen Tradition und Kontinuität, „so dass die Gegenwart als Ergebnis der Leistung der mythisch verklärten Person gesehen wird“.[1] Damit erfüllt die Erzählung von Nationalhelden wie auch andere politische Mythen eine sinnstiftende Funktion für die Gemeinschaft. Als „Erzieher des ganzen Volkes“[2] sollen die Nationalhelden mit ihrem stilisierten Vorbild und ihrer historischen Leistung den Mitgliedern der Nation eine Handlungsorientierung bieten.
In Deutschland gehört die Stilisierung des Arminius zum Nationalhelden zu den wichtigen Elementen der Herausbildung eines deutschen Landes- und Nationalbewusstseins seit der Frühen Neuzeit.[3] Im 19. Jahrhundert nutzte die wachsende Nationalbewegung bekannte Personen aus der deutschen Geschichte, um zu Ehren dieser Personen Feste zu feiern und Denkmäler einzuweihen. Dabei erhielten kulturgeschichtliche Anlässe eine nationalpolitische Bedeutung. Der Bau des Hermannsdenkmal zu Ehren von Arminius ab 1838 ist dabei das bekannteste Beispiel. Eine ähnliche Rolle spielen das Gutenbergfest 1837 in Mainz, die Einweihung von Denkmälern für Dürer 1840 in Nürnberg, für Schiller 1839 in Stuttgart oder für Bach in Leipzig 1843, bei denen sich die bürgerlichen Schichten als nationale Gesellschaft darstellen konnten.[4]
In einigen Ländern ist „Nationalheld“ auch die Bezeichnung für einen Verdienstorden.
Belege
- ↑ Heidi Hein-Kircher: Politische Mythen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 11-2007, S. 26-31, hier S. 27
- ↑ Hein-Kircher, S. 30
- ↑ Otto Dann: Nation und Nationalismus in Deutschland 1770 - 1990, München: Beck, 1996. ISBN 3-406-34086-5, hier S. 42
- ↑ Dann 1996, S. 119f.
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