Nation

Nation

Nation (vor dem 14. Jahrhundert ins Deutsche übernommen, von lat. natio, „Geburt, Herkunft, Volk“) bezeichnet größere Gruppen oder Kollektive von Menschen, denen gemeinsame kulturelle Merkmale wie Sprache, Tradition, Sitten, Gebräuche oder Abstammung zugeschrieben werden. Diese sprachlichen und kulturellen Eigenschaften und Merkmale werden dann als der nationale Charakter eines Volkes oder einer Volksgemeinschaft ausgemacht. Grundlegend entspricht dies der Nation als anthropologischem Konzept, das sich in den Begriffen der Kulturnation oder ethnischen Nation widerspiegelt.

Der Nationsbegriff, mit dem in der vorbürgerlichen Zeit an den ersten Universitäten die Studenten aus bestimmten europäischen Regionen als jeweilige Nation (nationes) kategorisiert wurden, ist von der staatsbezogenen Nationsentwicklung zu unterscheiden, bei der die (eigentlich verschiedenen) Begriffe Staat und Nation zu Beginn des bürgerlichen Zeitalters und der Moderne miteinander verbunden oder gleichgesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund ist zwischen Staat, Nation (Kulturnation) und Nationalstaat zu unterscheiden. Nur im Nationalstaat fällt das Staatsgebilde mit dem Begriff der Nation zusammen.

Der Begriff Nation hat Bedeutung für den juristischen und den politischen Bereich. So kann sich eine Nation auf das überstaatlich organisierte Völkerrecht berufen, das häufig als „internationales Recht“ bezeichnet wird, eine ethnische Gruppe dagegen nur auf Minderheitenschutz.

Inhaltsverzeichnis

Näheres

Für politische Kollektive, die sich wie in der Französischen Revolution (1789–1799) in der Nationalversammlung zu einer Nation als Staat mit einer Verfassung konstituieren, bestehen Begriffe wie Willensnation oder Staatsnation. Staat und Nation werden hier synonym verwendet. Statt völkischer Konstruktionen dienen hier vor allem Ideale wie „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“ als Grundlage einer Nation. In diesem Zusammenhang wird auch postuliert, dass partikulare (besondere) territoriale Bindungen abgestreift werden müssten, um die Schaffung einer gemeinsamen Nation zu ermöglichen. Die Zugehörigkeit zur Nation wird hier an ein Emanzipationsversprechen und einen Zwang zur Assimilation geknüpft.

Als Willensnation mit einem Staatsvolk gilt auch die Schweiz, die aus deutsch-, französisch-, italienisch- und rätoromanischsprachigen Bevölkerungsgruppen besteht. Eine ethnische Nation oder Kulturnation ist dagegen häufig, aber nicht zwingend, ein überstaatlicher Kulturraum wie beispielsweise der arabische Sprach- und Kulturraum; Menschen, die eine solche ethnische Nation bilden, werden als Volk bezeichnet. Zudem kann dies auch ethnische Minderheiten innerhalb von Staaten oder Nationalstaaten betreffen, beispielsweise die Tschuktschen innerhalb Russlands.

Die Form der Konstruktion von Nation zeigt sich an einer Reihe von Widersprüchen, wenn beispielsweise die Sprache als nationales Merkmal gedeutet wird. So bilden z. B. die Staaten Brasilien und Portugal trotz der gemeinsamen portugiesischen Amtssprache keine gemeinsame Nation, weil sie zum einen in unterschiedlichen Kulturräumen leben und deren Bevölkerungen auch unterschiedliche Staatsbildungsprozesse erlebt haben.

Begriffsgeschichte

Natio bezeichnete im Lateinischen ursprünglich eine Gemeinschaft von Menschen gleicher Herkunft, daran anschließend eine durch gemeinsame Sprache, Sitten und Bräuche kenntliche Gemeinschaft, und zwar im römischen Sprachgebrauch zunächst als Fremdbezeichnung für fremdartiges eingewandertes Volk, das mit der einheimischen Bevölkerung lebt.

Anknüpfend an den römischen Sprachgebrauch sind im christlichen Latein die „nationes“ oder „gentes“ in erster Linie die nichtjüdischen Heidenvölker, als Anhänger heidnischer Kulte oder als bekehrungswillige Heiden, die mit den jüdischen Christen das Evangelium annehmen und mit ihnen die Gemeinschaft der Kirche bilden.

An der mittelalterlichen Universität mussten sich die Studenten nach ihren Herkunftsländern in „nationes“ mit eigenen Statuten und Prokuratoren einschreiben. Diese Universitätsnationenen, meist gab es davon vier, wurden nach den wichtigsten Herkunftsgebieten der örtlichen Studenten benannt. An der Pariser Universität wurden die nationes gallicorum, normannorum, picardorum und anglicorum unterschieden, wobei zur „gallischen“ auch die Italiener, Spanier, Griechen und Orientalen zählten und zur „englischen“ auch die Deutschen und ihre nördlichen und östlichen Nachbarvölker. An der Prager Universität gehörten zur „polnischen“ Nation neben den Studenten aus dem Königreich Polen auch die Studenten der östlichen Reichsteile, zur „böhmischen“ auch Ungarn und Südslawen, zur „bayerischen“ außer den Bayern die Schwaben, Franken, Hessen, Rheinländer und Westfalen sowie zur „sächsischen“ die Norddeutschen, Dänen, Schweden und Finnen.

Als Selbstbezeichnung für ein Volk mit politisch-staatlicher Einheit und einer durch gemeinsame Vorfahren und Geschichte begründeten Eigenart gewinnt der Begriff nation im Französischen seit dem 16. Jahrhundert an Bedeutung, die sich im 18. Jahrhundert dann mit der Französischen Revolution unter Betonung der Gesamtheit und Souveränität des Staatsvolkes gegenüber ständischen und partikularen Ansprüchen auf staatliche Hoheit auch in den übrigen europäischen Sprachen verbreitet. In Folge der Revolution und wachsender Bevölkerungszahlen entfaltete die Idee der Nation als ein Gesamtstaat eine hohe Dynamik, die anfangs gegen Feudalismus und Autokratie (französische und deutsche Einzelstaaten), gegen wirtschaftlich und politisch einengende Kleinstaaterei und landsmannschaftliches Denken (deutsche Fürstenstaaten beziehungsweise deutscher Sprach- und Kulturraum) oder aber gegen imperiale fremde Herrschaft (Vielvölkerstaaten Russland, Österreich-Ungarn) gerichtet war.

Johann Christoph Adelung beschreibt in seinem Standardwerk Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart am Ende des 18. Jahrhunderts den Begriff Nation als „die eingebornen Einwohner eines Landes, so fern sie einen gemeinschaftlichen Ursprung haben, und eine gemeinschaftliche Sprache reden, sie mögen übrigens einen einzigen Staat ausmachen, oder in mehrere vertheilet seyn […] Auch besondere Zweige einer solchen Nation, d. i. einerley Mundart redende Einwohner einer Provinz, werden zuweilen Nationen genannt, in welchem Verstande es auf den alten Universitäten, wo die Glieder nach Nationen vertheilet sind, üblich ist […] Ehe dieses Wort aus dem Lateinischen entlehnet wurde, gebrauchte man Volk für Nation, in welchem Verstande es auch noch von alten Nationen üblich ist. Wegen der Vieldeutigkeit dieses Wortes aber hat man es in dieser Bedeutung großen Theils verlassen und Völkerschaft für Nation einzuführen gesucht, welches Wort auch bereits Beyfall gefunden“. Für das Deutsche Wörterbuch der Brüder Grimm ist die Nation „das (eingeborne) volk eines landes, einer groszen staatsgesamtheit“. Der Begriff ist demnach „seit dem 16. Jahrh. aus dem franz. nation, ital. nazione (vom lat. natio)“ in die deutsche Sprache aufgenommen worden. Ähnlich sind die Begriffsbestimmungen in der etwa zeitgleich entstandenen Oeconomischen Encyclopädie von Johann Georg Krünitz und, sehr viel umfangreicher, in dem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstandenen Meyers Konversations-Lexikon.

In seiner berühmten Rede von 1882 Qu’est-ce qu’une nation? benannte Ernest Renan Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft als die Faktoren, die das principe spirituel der Nation konstituieren. Ein Volk bilde eine Nation nicht wegen einer gemeinsamen Rasse, Sprache oder Religion, nicht wegen gemeinsamer Interessen oder wegen der Geographie, sondern vielmehr aufgrund gemeinsamer Erinnerungen an die Vergangenheit sowie aufgrund des Wunsches, gegenwärtig und künftig zusammenzuleben.[1]

„Nation“ sozialwissenschaftlich

Im sozialwissenschaftlichen Kontext wird der Begriff auf sehr unterschiedliche Weise verwendet, so z. B. als gewollte Gesellschaft von Ferdinand Tönnies, als vorgestellte Gemeinschaft (vgl. Benedict Anderson), als auf primordialen Bindungen beruhende Gruppe (vgl. Clifford Geertz), als Kollektiv (Klaus P. Hansen), ferner als historisch kontingentes Konzept (vgl. Rogers Brubaker) oder auch als Kombination vorstehender Begriffe (vgl. Anthony D. Smith).

„Nation“ politikwissenschaftlich

Für einen politischen Zusammenschluss von Menschen, die keiner Abstammungsgemeinschaft zuzuordnen sind, reicht allein die Verwendung des Begriffes Staat aus. Die Bezeichnung als Nation wäre hier von der ursprünglichen Bedeutung als Abstammungsgemeinschaft her falsch. Trotzdem wird oftmals auch hier der Staat zusätzlich als Nation bezeichnet. Damit soll der empathisch geeinte, politisch souverän organisierte und geordnete Staat als Lebens- und Wohngemeinschaft seiner Bewohner zusätzlich – aus soziopsychologischen Gründen – betont werden.

In Frankreich, einem zentralistischen Staat, versucht man unter dem Sinnbild der Grande Nation, die Stände, aber auch die autonomen Bestrebungen der Regionen, der Dynasten und ethnischen Volksgruppen wie z. B. der Bretonen, Korsen, Basken und Deutschen in den französischen Staat zu integrieren; teilweise wurde versucht, deren Muttersprachen durch die französische Staatssprache zu ersetzen. Heute tritt deren Pflege wieder sehr hervor. Im Gegensatz dazu steht der Vielvölkerstaat Schweiz, dessen Bewohner verschiedenen Ethnien zugeordnet werden können (die Schweiz besteht aus einem deutsch-, einem französisch-, einem italienisch- und einem rätoromanischsprachigen Gebiet) und der sich daher als sogenannte Willensnation bezeichnet. Den typischen Einwanderungsländern Kanada und USA fehlen etliche europäisch-typische Eigenschaften als Nationen, trotzdem nehmen sie für sich – wieder aus politischen und soziopsychologischen Gründen – diesen Begriff in Anspruch. Die Indianerstämme des nordamerikanischen Kontinents hingegen sehen sich zunehmend staatsunabhängigen‚ indianischen Nationen zugehörig.[2]

Kulturnation

Die Kulturnation ist ein sehr nachhaltiges Konzept der Nation, da sie den Sprach- und Kulturraum (Sprache und Tradition) eines Volkes beschreibt. Nation ist dann die durch die Geschichte bewahrte Einheit in Sprache, Kultur und Traditionen (siehe Volksbegriff). Sie lässt sich nicht durch territoriale Grenzen definieren, sondern verbindet sich beispielsweise mit Nationaldenkmäler, Nationalhelden, einer Nationalhymne und einer Nationalallegorie als Identifikationsangeboten. Die Einheit der nationalen Sprache wird meist durch eine Nationalliteratur geprägt.

Nation wird dann eher ethnisch homogen (als Volk), aber auch als Stamm (Stammesvolk, früher Völkerstamm) verstanden (vgl. dazu Tribalismus, Reservation). Diese Definition der Nation geht oft von der gemeinsamen Abstammung der Angehörigen der Nation und einer daraus resultierenden Kultur- und Spracheinheit aus. Das Bestreben nach ethnisch homogenen Nationalstaaten führte im 20. Jahrhundert zu sogenannten ethnischen Säuberungen.

Sprachliche Gemeinsamkeit und Wir-Gefühl

Beispiele aus den letzten Jahrhunderten belegen, dass Menschen einer Region sprachliche Gemeinsamkeiten entwickeln und bewahren können, ohne deswegen ein gemeinsames Wir-Gefühl zu haben.

  • Die Shona in Simbabwe haben zwar eine gemeinsame Sprache und heute ein Wir-Gefühl, aber im 19. Jahrhundert hatten sie letzteres noch nicht. Den Namen gaben ihnen die sie unterwerfenden Ndebele, und ihre Grammatik wurde von Missionaren aufgeschrieben.
  • Das Gegenteil davon ist Schottland: Die Schotten sind im Lande selbst wie auch in der ganzen Welt ein Begriff, obwohl es dort zwei einheimische Sprachen gibt (schottisches Gälisch und angelsächsisches Scots), von denen bis ins 19. Jahrhundert keine von allen Schotten gesprochen wurde und die zu verschiedenen Zweigen der indoeuropäischen Sprachenfamilie gehören.

Religionszugehörigkeit

Auch hier wird der Nationenbegriff häufig als religiöser Zusammenschluss verwendet (Religionsstaat, Staatsreligion). Häufig ist eine gemeinsame Religion konstituierendes Element, z. B. für Israel, die islamische Republik Iran oder die irische oder kroatische Nation.

„Nation“ staatsphilosophisch

  1. Die essentialistische Definition, die Johann Gottlieb Fichte zugeschrieben wird, nach der Nation überzeitlich existent sei und lediglich noch der Artikulation bedürfe. Fichte sieht demnach die Nation als eine von Gott geschaffene, in alle Ewigkeit und unabhängig von der Geschichte bestehende ontologische Einheit. An essentialistische Vorstellungen von Volk und Nation knüpft auch Carl Schmitt an, was bis heute vor allem für die Repräsentationslehre von Bedeutung ist.
  2. Die jakobinische Vorstellung von Nation, die in der Nation eine Einheit sieht, die politisch gebildet werden muss. Siehe die klassische Definition einer Staatsnation von Ernest Renan.

„Nation“ völkerrechtlich

Im Völkerrecht wird auf die tatsächlichen Gemeinsamkeiten eines Volkes abgestellt. So haben nach Art. 1 und 55 der Charta der Vereinten Nationen Völker (nicht Staatsvölker!) ein Recht auf staatliche Selbstbestimmung und zwar unabhängig davon, ob sie bereits Teil eines anderen Staates sind (siehe Selbstbestimmungsrecht der Völker). Das Recht der Bundesrepublik Deutschland wählt für seine Staatsbürger eine Mischform zwischen Staatsangehörigkeitsprinzip und Volkszugehörigkeitsprinzip.

Literatur

Klassiker:

  • Johann Gottlieb Fichte (1808): Reden an die deutsche Nation. In: Philosophische Bibliothek, Bd. 204, 5. Aufl., Meiner, Hamburg 1978.
  • Friedrich Meinecke: Weltbürgertum und Nationalstaat. Studien zur Genesis des deutschen Nationalstaates, Oldenbourg, München 1907 (2. Aufl. 1911).
  • Ernest Renan (1882): Qu’est-ce qu’une nation? (dt. Was ist eine Nation?). Rede vor der Sorbonne am 11. März 1882. Paris 1882.[3]
  • Carl Schmitt: Der Begriff des Politischen, Duncker & Humblodt, Berlin 1932 (Neuausgabe 1963).

Neuere Literatur:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ernest Renan: Qu’est-ce qu’une nation? Conférence fait en Sorbonne, le 11 mars 1882. In: Henriette Psichari (Hrsg.): Oevres complètes de Ernest Renan. Bd. 1, Paris 1947, S. 895–905.
  2. Christian Feest: Kulturen der nordamerikanischen Indianer. Könemann, Köln 2000, S. 22–23.
  3. Was ist eine Nation? – Deutscher Text von dir-info.de, archiviert im Internet Archive, Version vom 16. Mai 2008.

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