Deutsche Akkreditierungsstelle

Deutsche Akkreditierungsstelle

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle mit Sitz in Berlin.

Inhaltsverzeichnis

Gründungsgeschichte

Im Zuge der europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Artikel 4 Absatz 1) müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen.

Die vier Vorgängergesellschaften der DAkks waren:

Überleitung bestehender Akkreditierungen an die nationale Akkreditierungsstelle

Die Übergangsbestimmungen des AkkStelleG legen fest, dass die Überwachungspflichten für bestehende Akkreditierungen mit dem Wirksamwerden der Beleihung auf die nationale Akkreditierungsstelle übergehen. Die Überwachungen werden somit durch die nationale Akkreditierungsstelle durchgeführt werden. Akkreditierungen, die vor dem 1. Januar 2010 von anderen Akkreditierungsstellen ausgestellt wurden, behalten gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung 765/2008 vorläufig ihre Gültigkeit.

Übergangsbestimmung Akkreditierungsurkunden

Akkreditierungsurkunden, die vor dem 1. Januar 2010 ausgestellt wurden, können bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer, jedoch nicht nach dem 31. Dezember 2014 gültig bleiben. Im Falle ihrer Verlängerung oder Erneuerung gilt jedoch diese Verordnung.

Weblinks

  • dakks.de - Offizielle Webseite der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)

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