Akkreditierung (Wirtschaft)

Akkreditierung (Wirtschaft)

Der Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt.

Definition

Akkreditierung im hier gemeinten Sinne ist gemäß ISO/IEC 17011:2004 die Bestätigung durch eine dritte Stelle, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.

Rechtliches

In Deutschland unterscheidet man zwischen dem gesetzlich geregelten und dem gesetzlich nicht geregelten Bereich. Im gesetzlich geregelten Bereich spricht man dann von Benannten Stellen.

Konformitätsbewertungsstellen sind Organisationen, die folgende Dienstleistungen zur Konformitätsbewertung bereitstellen: Prüfung, Inspektion, Zertifizierung von Managementsystemen, Personen (im Sinne von Qualifikationsnachweis) und Produkten.

  1. Eine Zertifizierungsstelle ist akkreditiert, wenn sie die in der z. B. Normenreihe EN 45011–45013 aufgeführten Voraussetzungen zur Durchführung von Bewertungen von Managementsystemen (zum Beispiel Qualitätsmanagement oder Umweltmanagement), Produkten oder Personen nachweislich gegenüber einer Akkreditierungsstelle erfüllt.
  2. Ein Prüf- bzw. Kalibrierlaboratorium ist akkreditiert, wenn es die z. B. Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 erfüllt, die den Qualitätsstandard DIN EN ISO 9001:2008 einschließt und darüber hinausgehende Anforderungen enthält. Hierzu wird das Labor durch eine Expertengruppe einer unabhängigen Akkreditierungsstelle, welche die Norm DIN EN ISO/IEC 17011 erfüllt, begutachtet und durch meist jährliche Begehungen überwacht.
  3. Eine Konformitätsbewertungsstelle ist akkreditiert, wenn sie den Anforderungen z. B. der Norm ISO/IEC 17021 (vormals ISO/IEC 45012) entspricht.
  4. Eine Inspektionsstelle ist akkreditiert, wenn sie die Anforderungen der Norm z. B. ISO/IEC 17020 nachweislich erfüllt.

Seit dem 1. Januar 2010 ist ausschließlich die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH DAkkS für alle Akkreditierungen in Deutschland zuständig, die früheren Akkreditierungsstellen (DAP, DACH, DAtech, DKD...) sind darin aufgegangen. Dies erfolgte aufgrund einer entsprechenden EU-Richtlinie sowie dem zugehörigen Akkreditierngsstelleneinrichtungsgesetz. Die DAkkS befindet sich aktuell zu 2/3 in Bundeseigentum und zu 1/3 im Eigentum des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI).

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Akkreditierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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