- Capitula Angilramni
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Die Capitula Angilramni sind eine Sammlung von Texten des römisch-katholischen Kirchenrechts; sie entstanden im zweiten Viertel des 9. Jahrhunderts im Kloster Corbie (Nordostfrankreich) und sind Bestandteil der pseudoisidorischen Fälschungen. Hauptthema ist der kirchliche Strafprozess gegen Bischöfe, den die Capitula Angilramni durch zahlreiche Prozesshindernisse, hohe Anforderungen an Zeugen, Ankläger und Richter usw. möglichst erschweren wollten. Die Fälscher behaupten, die Capitula seien am 19. September 786 von Hadrian I. (772-795) an Bischof Angilram von Metz (768-791) in Rom übergeben worden. Erst eine spätere Überlieferung der Fälschung kehrt dies dahingehend um, dass Angilram die Capitula dem Papst überreicht hätte.
Quellen sind u.a. echte Konzilskanones, päpstliche Dekretalen, Texte des römischen Rechts. Überliefert in ca. 60 Handschriften des 9. bis 15. Jahrhunderts haben die ca. 70 Kapitel (die Zahl schwankt in den unterschiedlichen Überlieferungen) erheblichen Einfluss auf das Strafprozessrecht der katholischen Kirche ausgeübt.
Die Capitula Angilramni sind quellen- und überlieferungsgeschichtlich eng mit den übrigen pseudoisidorischen Fälschungen (Hispana Gallica Augustodunensis, Falsche Kapitularien des Benedictus Levita, Falsche Dekretalen Pseudoisidors und Collectio Danieliana) verzahnt.
Erstmals sind die Capitula Mitte des 16. Jahrhunderts in der Konziliensammlung des Petrus Crabbe gedruckt. Eine neue Ausgabe bei den Monumenta Germaniae Historia ist im Druck.
Quellen
Karl-Georg Schon, Die Capitula Angilramni. Eine prozessrechtliche Fälschung Pseudoisidors. (Monumenta Germaniae Studien und Texte 39, 2006)
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