- Strafprozess
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Der Strafprozess ist ein Gerichtsprozess.
Typen
Rechtsvergleichend lassen sich drei Idealtypen des Strafverfahrens herausstellen.[1]
Der inquisitorische Strafverfahrenstyp zeichnet sich dadurch aus, dass alle zur Entscheidungsfindung notwendigen Informationen von staatlichen Organen zusammengetragen werden (Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatz), denen auch Zwangsmittel zur Verfügung stehen.
Für den kontradiktorischen Strafverfahrenstyp ist charakteristisch, dass es – ähnlich dem Zivilverfahren – Aufgabe der Parteien (also des staatlichen oder privaten Anklägers sowie des Angeklagten) ist, die Informationen für die Entscheidungsfindung zusammenzutragen, anhand derer das Gericht als unparteiischer Dritter entscheidet.
Im konsensualen Strafverfahrenstyp schließlich wird das Verfahren durch die formelle Unterwerfung des Beschuldigten unter das Strafangebot eines staatlichen Organs erledigt. Dabei handelt es sich oft um ein zwischen staatlicher Seite und der Seite des Beschuldigten ausgehandeltes Angebot („Deal“).
Der inquisitorische Strafverfahrenstyp war kontinentaleuropäisch lange vorherrschend, erhielt aber in letzter Zeit auch kontradiktorische und vor allem konsensuale Züge.
Literatur
- Craig M. Bradley: Criminal procedure: A worldwide study. Carolina Academic Press, Durham, NC 2007, ISBN 978-1-59460-244-3.
- Philip L. Reichel: Comparative Criminal Justice Systems: A Topical Approach. 5. Auflage. Prentice Hall, 2007, ISBN 978-0132392549.
- Harry R. Dammer, Jay S. Albanese: Comparative Criminal Justice Systems, International Edition. 4. Auflage. Cengage Learning Emea, 2010, ISBN 978-0495812708.
Einzelnachweise
- ↑ Thomas Weigend: Die Reform des Strafverfahrens, in: ZStW 1992, 486 (489).
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