Depotprüfung

Depotprüfung

Die Depotprüfung wird alljährlich von Fachkräften, die durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ernannt werden, durchgeführt.

Es handelt sich dabei um die Überprüfung von Depot- und Effektengeschäften der Banken. Die Überprüfung erfolgt im Interesse der Kunden der jeweiligen Geldinstitute.


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  • Depotprüfung — gemäß § 29 II 2 KWG i.d.R. jährlich vorzunehmende ⇡ Prüfung (⇡ Wirtschaftsprüfung) bei Kreditinstituten, die das ⇡ Depotgeschäft betreiben, im Rahmen der ⇡ Jahresabschlussprüfung durchzuführen. Prüfungsinhalte: Alle Teilbereiche des… …   Lexikon der Economics

  • Kreditwesengesetz — Kreditwesengesetz,   Kurzbezeichnung für das Gesetz über das Kreditwesen in der Fassung vom 22. 1. 1996, welches die Struktur der Kreditinstitute und die Bankenaufsicht regelt. Der Hauptzweck ist die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit …   Universal-Lexikon

  • Depotbuch — Verwahrungsbuch, das nach § 14 DepotG bei Wertpapierverwahrungsgeschäften vom Verwahrer zu führende besondere Verwahrungsbuch. Das D. gehört zu den ⇡ Geschäftsbüchern eines Kaufmanns (§§ 238 ff. HGB). Es ist ein nach Hinterlegern geordnetes sog.… …   Lexikon der Economics

  • Kreditwesengesetz (KWG) — Gesetz über das Kreditwesen i.d.F. vom 9.9.1998 (BGBl I 2776). Hauptzweck: Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Kreditapparates; es soll die Grundlagen des Kreditwesens festigen durch Regelung des Wettbewerbs, der Publizität und der …   Lexikon der Economics

  • Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände — Prüfungsorgane, die bei Sparkassen bes. die ⇡ Jahresabschlussprüfung, Sonderprüfungen und die ⇡ Depotprüfung durchführen können (⇡ Prüfungsverband) …   Lexikon der Economics

  • Wertpapiersammelbanken — Effektendepotbanken, Kassenvereine; Spezialbanken, die die ⇡ Sammelverwahrung von Effekten sowie den ⇡ Effektengiroverkehr betreiben und somit die stückelose Belieferung von börslichen und außerbörslichen Wertpapiergeschäften ermöglichen… …   Lexikon der Economics

  • Wirtschaftsprüfung — I. Begriff:In der Literatur zum betriebswirtschaftlichen Prüfungswesen unterschiedlich gesehen. Unter institutionellen Gesichtspunkten ist der gesamte Tätigkeitsbereich des ⇡ Wirtschaftsprüfers, der keineswegs auf ⇡ Prüfungen beschränkt ist, als… …   Lexikon der Economics

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