- Effekten
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Effekten (nur im Plural; v. franz. effets) ist heute primär ein börsentechnischer Sammelbegriff für am Kapitalmarkt handelbare und vertretbare (d. h. fungible) Wertpapiere, die der Kapitalbeschaffung und der Anlage von Kapital dienen. Früher wurde beweglicher Besitz allgemein als Effekten bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Börse
Zu den Effekten gehören unter anderem Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und sonstige Anleihen. Nicht zu ihnen zählen z. B. Banknoten, Schecks und Wechsel, weil diese entweder keine Wertpapiere oder nicht fungibel sind.
Die zugehörigen Dokumente werden als effektive Stücke bezeichnet. Sie bestehen im Allgemeinen aus Mantel und Bogen. Der Mantel verbrieft ein Kapitalrecht (Gläubiger- oder Teilhaberrecht). Verjährung tritt nach 30 Jahren ein. Der Bogen verbrieft ein Ertragsrecht. Dieses verjährt bereits nach 4 Jahren.
Man kann Effekten nach Art der verbrieften Kapitalanlage einteilen in:
- A) Gläubigereffekten sind Schuldverschreibungen, die ein Forderungsrecht verbriefen. Der Inhaber hat Anspruch auf Rückzahlung und Zinsen.
- B) Teilhabereffekten (Aktien/Investmentzertifikate)
- C) Mischformen (Optionsanleihen/Wandelanleihe;Genussscheine)
Andere Bedeutungen
Bewegliche Güter und Reisegepäck
Mit Effekten wurde ursprünglich ein allgemeiner Besitz an beweglichen Gütern, insbesondere auf Reisen bezeichnet. Vereinzelt wird auch Reisegepäck als Effekten bezeichnet. Bis heute ist dieser Begriff z. B. in Untersuchungshaftanstalten, psychiatrischen Krankenhäusern und Kliniken erhalten geblieben, wenn den dort aufgenommen Inhaftierten, bzw. Patienten ihre Wertgegenstände abgenommen und in Effektenumschlägen verwahrt werden.
Bei den persönlichen Effekten handelt es sich um einen Fachbegriff aus der Versicherungswirtschaft. Dieser kennzeichnet Gegenstände in oder auf einem Fahrzeug, welche nicht zu dem Zubehör des Fahrzeuges gehören, sondern zum persönlichen Besitz der Führers oder eines Insassen des Kraftfahrzeuges. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherer sind die persönlichen Effekten im Bereich der Fahrzeugversicherung mit enthalten.
Effektenkammer
Als Effekten werden auch die persönlichen Kleidungsstücke und Gegenstände bezeichnet, die Häftlinge, Soldaten oder Insassen von Anstalten, in denen der Zwang zum Tragen von Anstaltskleidung bzw. Uniform bestand, bei ihrer Einweisung abzugeben hatten. Sie wurden/ werden in einer Effektenkammer von Wachpersonal oder Kalfaktoren entgegen genommen und bis zur Entlassung aufbewahrt. Effektenkammern bestanden/bestehen in Zuchthäusern, Kasernen, Arbeitshäusern, „Irrenhäusern“, Gefängnissen und Konzentrationslagern.
Applikationen auf Uniformen
Als Effekten werden in diesem Zusammenhang aufgenähte Applikationen bezeichnet, die bei Uniformen unter anderem die Waffengattung oder den Dienstgrad bezeichnen.
Nach OPEW Sachsen GmbH zählen dazu: Schulterklappen, Schulterstücke, Achsel- und Schulterschnüre, Schützenschnüre, Mützenkordel, Schnüre, Schwalbennester, Tambourschnur, Eicheln.
Weblinks
Wiktionary: Effekten – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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