- Deutsche Krankenhausgesellschaft Normaltarif
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Unter dem Deutschen Krankenhausgesellschaft Normaltarif (DKG-NT) versteht man im deutschen Gesundheitswesen ein Verzeichnis, nach dem im Krankenhaus erbrachte, ambulante Leistungen abgerechnet werden. Es handelt sich hierbei um ein Vergütungssystem zwischen zwei Krankenhäusern oder zwischen einem Krankenhaus und einem selbständigen Arzt.
Der Katalog regelt die Kosten, die ein Krankenhaus nach erbrachter Leistung einem anderen Krankenhaus oder einem privat liquidierenden Krankenhausarzt in Rechnung stellen kann. Hauptverwendungszweck sind:
- Liquidation konsiliarärztlicher Leistungen des Krankenhauses bei Leistungserbringung für stationäre Patienten anderer Krankenhäuser[1][2]
- Liquidation erbrachter ambulanter Leistungen des Krankenhauses (Institutsleistungen)[1]
- Kostenerstattung vom Arzt an das Krankenhaus, wenn GOÄ die Grundlage der Honorarberechnung durch den Arzt ist[1]
Siehe auch
Literatur
- Hartmut Münzel, Nicola Zeiler: Ambulante Leistungen in und an Krankenhäusern: Grundlagen und praktische Umsetzung. ISBN 978-3-17-019397-0 (Vorschau auf Google Books)
- Deutsche Krankenhausgesellschaft: DKG-NT Tarif der Deutschen Krankenhausgesellschaft: DKG-NT Band I Tarif der Deutschen Krankenhausgesellschaft / BG-T ISBN 978-3170198661
Einzelnachweise
- ↑ a b c KlinLab: http://www.klinlab.de/index.php?id=19
- ↑ Krankenhausaufnahme: http://www.krankenhausaufnahme.de/glossar.php
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