- Abfangen
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Abfangen bedeutet in der Jägersprache das Töten von angefahrenem bzw. angeschossenem Wild durch einen Stich mit einer kalten Waffe. Neben dem Abnicken, das Geschick und Übung voraussetzt, um tierschutzkonform zu sein, hat sich der sogenannte Blattfang durchgesetzt, der auch von weniger Geübten sicher und tierschutzgerecht durchgeführt werden kann.
Abgefangen wird mit einem Jagdmesser, Nicker oder Hirschfänger. Für den Blattfang wird bevorzugt ein zweischneidiges, sehr breites Messer verwendet. Die Spitze eines Abfangmessers sollte leicht verrundet aber scharf sein, um sich nicht auf einem Knochen festzusetzen ("Knochengierigkeit"). Das Abfangen wird angewandt, wenn der Fangschuss nicht erfolgen kann. Dies ist der Fall, wenn keine Schusswaffe vorhanden ist oder eine vorhandene Schusswaffe nicht eingesetzt werden kann, zum Beispiel in der Nähe von Häusern oder befahrenen Straßen, wo eine Gefahr durch Abpraller besteht.
Literatur
- Jagdlexikon, BLV Verlagsgesellschaft, München 1985, ISBN 3-405-13166-9
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