Schweißaufsicht

Schweißaufsicht
Logo des Deutschen Instituts für Normung DIN EN ISO 14731
Bereich Schweißtechnik
Titel Schweißaufsicht - Aufgaben und Verantwortung
Letzte Ausgabe 2006-12
ISO 14731

Als Schweißaufsicht ist nach EN ISO 14731 „die Koordinierung von Herstellungsprozessen für alle schweißtechnischen und mit dem Schweißen verbundenen Tätigkeiten“ definiert. Die Person oder Organisation, die hierfür verantwortlich und kompetent ist, nennt man Schweißaufsichtspersonal.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Gemäß EN ISO 14731 muss das Schweißaufsichtpersonal über die entsprechenden allgemeinen, technischen und schweißtechnischen Kenntnisse verfügen, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Diese können aus einer Verbindung von theoretischem Wissen, Schulung oder Erfahrung erworben sein. Es obliegt dem Hersteller, die Anforderungen so festzulegen, dass die spezifischen Aufgaben von der Schweißaufsicht qualifiziert wahrgenommen werden können. Es wird jedoch laut EN ISO 14731 eine Mindestanforderung empfohlen: Als ausreichend qualifiziert gelten:

  • Internationaler Schweißfachingenieur
  • Internationaler Schweißtechniker
  • Internationaler Schweißfachmann

Abhängig vom anzuwendenden technischen Regelwerk können allerdings spezifische Mindestqualifikationen festgelegt sein. So fordert die DIN 18800-7, beispielsweise für dynamisch belastete Bauteile der Klasse E, ebenso eine Ausbildung der Schweißaufsicht zum Schweißfachingenieur, wie im Bereich der Bahnanwendungen gemäß EN 15085, der früheren DIN 6700.[1]

Aufgaben und Verantwortung der Schweißaufsicht

Die Aufgaben und Verantwortung der Schweißaufsicht sind in der EN ISO 3834 „Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen“ in Abhängigkeit von den Anforderungen festgelegt; die Arbeitsbeschreibung ist schriftlich niederzulegen. In der EN ISO 3834-2 „Umfassende Qualitätsanforderungen“ sind darüber hinaus alle zum Verantwortungsbereich der Schweißaufsicht gehören Tätigkeiten, inklusive der Arbeitsbeschreibung und des Verantwortungsbereichs der Schweißaufsicht schriftlich zu dokumentieren

Überprüfung der Anforderungen

Der Schweißaufsicht obliegt vor Arbeitsbeginn die Überprüfung folgender Anforderungen:

  • die anzuwendende Produktnorm
  • die Überprüfung der Fähigkeit des Herstellers, die Anforderungen zu erfüllen: Liegen z.B. die entsprechenden Herstellerzulassungen vor

Technische Prüfung und Dokumentation

Die technische Prüfung ist bei und vor Fertigungsbeginn durchzuführen, unter anderem sind dies:

  • Eignung und ggf. Auswahl des Grundwerkstoffes und geeigneter Schweißzusätze
  • Auswahl der Schweißprozesse und Zusätze in Abhängigkeit von den Qualitäts- und Abnahmeforderungen an das Bauteil
  • Schweißeignung der Konstruktion und Zugänglichkeit der Schweißnähte
  • Festlegung von Schweißfolgen und Nahtvorbereitung
  • Prüfung und Festlegung der Schweißparameter, anhand von zu erstellenden Schweißanweisungen und Arbeitsanweisungen
  • Qualitätsprüfungen der Nähte und ggf. der Bauteile
  • Erstellung von Dokumentationen, soweit erforderlich und gefordert

Die Schweißaufsicht wählt in Abhängigkeit vom Schweißprozess und Schweißposition geeignete Schweißer und Bediener aus. Die Auswahl geeigneter technischer Einrichtungen obliegt ebenfalls seinen Aufgaben. Abhängig von der Arbeitsbeschreibung des Herstellers, kann auch die Organisation und die Verantwortung der Rückverfolgbarkeit der Arbeitsprozesse, wie beispielsweise von Werkstoffen, Schweißnähten und deren Zuordnung zum jeweiligen Schweißer, zur Aufgabe der Schweißaufsicht gehören.

Schweißfachingenieur

Schweißfachingenieur (SFI) oder auch International Welding Engineer (IWE) ist eine zusätzliche Bezeichnung für einen Ingenieur (grad., Bachelor, Ing EUR, Mag Ing oder Dipl.), der in international genormten Lehrinhalten aus den Bereichen Schweißtechnik, Werkstoffkunde, Konstruktion und Fertigung seine Fachkunde in Prüfungen nachgewiesen hat. Mit der bestandenen Abschlussprüfung erhält der Auszubildende ein international anerkanntes Diplom.

Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung kann in Deutschland an allen Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalten (SLV) sowie einigen Hochschulen durchgeführt werden und gliedert sich in drei Teile und vier Hauptgebiete: Die 2 Jahre lang gültigen Fachkundeprüfungen und Nahtprüfungen (Schweißerprüfung) sind oft Bestandteil von Berufsausbildungen. Es ist hierbei unerheblich, wer (z. B. DVS, TÜV, Germanischer Loyd) die Schweißerprüfung abgenommen hat. Wer keine Prüfungen vorweisen kann, muss an einem Schweißpraktikum in allen Schweißverfahren teilnehmen.

  • Teil 1
    • Hauptgebiet 1: Schweißprozesse und -ausrüstung
    • Hauptgebiet 2: Werkstoffe und deren Verhalten beim Schweißen
    • Hauptgebiet 3: Konstruktion und Gestaltung
  • Teil 2: Praktische Grundlagen
  • Teil 3: Hauptlehrgang: Weiterführung Hauptgebiete 1 bis 3 und zusätzlich
    • Hauptgebiet 4: Fertigung und Anwendungstechnik

Auf die Teilnahme am Teil 1 kann oft verzichtet werden, sofern durch das absolvierte Ingenieurstudium die Inhalte von Teil 1 „Schweißtechnische Grundlagen für Ingenieure“ vermittelt wurden und dies durch eine von der Hochschule, Technikerschule oder Berufsakademie ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen werden kann. [1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b SFI-Fellbach: Die Ausbildung zum Europäischen Schweißfachingenieurs (EWE), Aufgaben und Verantwortungsbereich des EWE, Ausbildungsziele

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