- Abfindungsguthaben
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Abfindungsguthaben ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, so wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu. Im Gegenzug sind diese verpflichtet, ihn von den gemeinschaftlichen Schulden zu befreien und ihm denjenigen Betrag zu zahlen, der ihm im Falle der Auflösung der Gesellschaft zugestanden haben würde (§ 738 BGB). Ebendieser Betrag ist das Abfindungsguthaben des ausscheidenden Gesellschafters. In ihm gehen die Ansprüche auf Erstattung der geleisteten Einlagen und Auskehrung des erwirtschafteten Überschusses auf.
Bei der Regelung über das Abfindungsguthaben handelt es sich um dispositives Recht; gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen gehen der gesetzlichen Regelung also vor.
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