- Ehekredit
-
Den sogenannten Ehekredit bekamen in der DDR frisch verheiratete Paare.
Auf Antrag erhielten sie einen zinslosen Kredit von erst 5000, später 7000 Mark.[1] Bei Geburt eines oder mehrerer Kinder wurde die abzuzahlende Kreditsumme entweder gemindert (beim ersten Kind um 1.000 Mark, beim zweiten Kind um weitere 1.500 Mark) oder galt bei Geburt des dritten Kindes als getilgt, dafür wurde umgangssprachlich der Begriff „abkindern“ benutzt. Ähnliche staatlich geförderte Kredite existierten auch in der Bundesrepublik Deutschland, der Begriff „abkindern“ wurde hier ebenfalls benutzt.
Einzelnachweise
Kategorien:- Kreditgeschäft
- Sozialleistung (Deutschland)
- Familienpolitik
- Politik (DDR)
Wikimedia Foundation.