- Ehestandsdarlehen
-
Das Ehestandsdarlehen war eine familien- und arbeitsmarktpolitische Maßnahme des nationalsozialistischen Deutschen Reichs.
Es handelte sich dabei um ein Darlehen, das in Form von Gutscheinen für die Beschaffung von Haushaltsgütern ausgezahlt wurde. Der Wert der Gutscheine wurde mit 1.000 Reichsmark beziffert.
Das Ehestandsdarlehen war an Voraussetzungen geknüpft. Bei seiner Einführung im Jahr 1933 – als Teil des Gesetzes zur Minderung der Arbeitslosigkeit – wurde es zunächst nur gewährt, wenn die Ehefrau aus der Berufstätigkeit ausschied. Diese Regelung wurde im November 1937 aufgehoben.
Das Darlehen war zinslos. Die Rückzahlungspflichten reduzierten sich mit der Zahl der Kinder, die in der geförderten Ehe geboren wurden. Für jedes Kind sank die zurückzuzahlende Summe um ein Viertel, sodass das Darlehen mit dem vierten Kind abgegolten war.
Die Mittel für das Ehestandsdarlehen wurden zum Teil durch eine Steuer, die Ehestandshilfe, aufgebracht.
In der DDR gab es eine sehr ähnliche Regelung, die unter der Bezeichnung Ehekredit bekannt war. In Sachsen-Anhalt wurde die (Wieder-)Einführung einer solchen Regelung intensiv diskutiert. In Thüringen gibt es ein sogenanntes Familiendarlehen, welches allerdings nicht zinsfrei ist.
Kategorien:- Wirtschaft im Deutschen Reich (1933–1945)
- Recht (Deutsches Reich 1933–1945)
- Privatrechtsgeschichte
- Reichsfinanzwesen
Wikimedia Foundation.