- Einnahmeaufteilung
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In einem Verkehrsverbund wird der Vertrieb und die daraus erzielten Fahrgelderlöse vom Verbund organisiert. Dabei wird Verkehrsleistung durch verschiedene Verkehrsunternehmen zu einem einheitlichen Tarif erbracht. Die beteiligten Unternehmen erkennen wechselseitig und unternehmensübergreifend die von den Tarifpartnern ausgegebenen Fahrausweise an.
Die eingenommenen Erlöse werden den leistenden Verkehrsbetrieben zugeschieden. Der Verteilschlüssel dieser Einnahmeaufteilung wird in einem Verkehrsvertrag geregelt.
Inhaltsverzeichnis
Schlüssel für die Einnahmeaufteilung
Platzkilometer
Bei dieser Berechnungsgrundlage wird die gefahrene Kilometerleistung mit den Sitz- und Stehplatzkapazitäten multipliziert und als Berechnungsgrundlage genommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich Fahrgäste befördert werden.
Personenkilometer
Bei dieser Berechnungsgrundlage wird die Reiseweite mit der Anzahl der beförderten Kunden multipliziert. Hierzu wird ein umfassendes Mengengerüst der Verkehrsnachfrage benötigt, welches differenziert nach Fahrausweisarten und Preisstufen durch Verkehrszählungen erstellt wird.
Ertragskraft
Voraussetzung für ein vertriebsdatengestütztes Einnahmeaufteilungsverfahren ist ein Tarif, der unter Angabe von Ein- und Ausstiegshalt bzw. Ein- und Ausstiegszone gestaltet ist. Auch bei diesem Verfahren wird ein Mengengerüst der Verkehrsnachfrage (Verkehrszählung) benötigt.
Siehe auch
Literatur
- Rüdiger Schmidt, Frank Schäfer, Wolfgang Seyb Jeder Fahrschein zählt: Einnahmenaufteilung im SH-Tarif, Der Nahverkehr 12/2004
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