- Verkehrsvertrag
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Ein Verkehrsvertrag regelt in Deutschland die von einem Aufgabenträger bei einem Verkehrsunternehmen oder einem Verkehrsverbund bestellten Leistungen. In der Schweiz wird dafür offiziell der Begriff "Angebotsvereinbarung" gebraucht, teilweise ist aber auch von "Abgeltungsvereinbarung" oder "Leistungsvereinbarung" die Rede. Die Inhalte sind nicht vollständig identisch mit deutschen Verkehrsverträgen.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt von Verkehrsverträgen
Bestandteil von Verkehrsverträgen sind typischerweise
- die Benennung der beteiligten Parteien
- Dauer des Vertrages
- Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen
- Qualität der zu erbringenden Leistung. Maßstab dafür kann sein die Norm DIN EN 13816[1]
- Bonus- und Malusregelung bei Abweichung der erbrachten Qualität von der bestellten Qualität
- Einnahmeaufteilung bei Verkehrsverbünden
Beteiligte Parteien
Die beteiligten Parteien sind der Besteller und der Erbringer der gewünschten Leistung. Auf Bestellerseite handelt es sich häufig um Zweckverbände, Gemeinden, Städte oder andere Körperschaften. Auf der Seite des Leistungserbringers handelt es sich um Verkehrsbetriebe oder -verbünde oder ein Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Dauer eines Verkehrsvertrages
Zu den nötigen Investitionen in die Infrastruktur eines Verkehrsbetriebes gehören u.a. Fahrzeuge, Betriebshöfe, Streckenzentralen, Reparaturinfrastruktur und bei Schienenfahrzeugen die Schieneninfrastruktur. Wegen der Höhe dieser Inverstitionen laufen Verkehrsverträge bis zu zwanzig Jahre.
Zu erbringende Leistung
Die Beschreibung der zu erbringenden Leistung umfasst z.B. die zu fahrenden Linien, die Taktzeiten, die Personenkilometer, über die Gefäßgröße die Transportleistung und ggf. die Wagenkilometer. Die beauftragte Verkehrsleistung wird vom Besteller an das Verkehrsunternehmen bezahlt.
Qualität der zu erbringenden Leistung
Der Verkehrsvertrag definiert die Qualität, in der die Leistung erbracht werden muss [2]. Die Beschreibung der Dienstleistungsqualität erfolgt dabei zunehmend nach der europäischen Norm DIN EN 13816, in der die Punkte
- Verfügbarkeit
- Zugänglichkeit
- Zeit
- Kundenbetreuung
- Komfort
- Sicherheit
- Umwelteinflüsse
geregelt werden. In diesen Punkten werden dabei z.B. die Sauberkeit der Fahrzeuge (Komfort) und die Bereitstellung von Niederflurfahrzeugen (Komfort, Zugänglichkeit) behandelt. Abweichungen von der bestellten Qualität wird dabei zunehmend in Bonus- und Malusregelungen geregelt. Besonders Pünktlichkeit und Anschlusssicherung lassen sich dabei automatisch messen und bewerten.
Einnahmeaufteilung
Die Verkehrsleistung wird von Verkehrsbetrieben erbracht, die Stand 2006 in Deutschland in 68 [3]Verkehrsverbünden zusammengefasst sind. Dabei übernimmt der Verkehrsverbund den Vertrieb und nimmt die Fahrgelderlöse ein. Danach werden die eingenommenen Erlöse den leistenden Betrieben zugeschieden. Der Verteilschlüssel dieser Einnahmeaufteilung wird im Verkehrsvertrag geregelt. Häufig werden die Personenkilometer herangezogen.
Weblinks
- Beispiel für einen Verkehrsvertrag
- Übersichtskarte für den Personenverkehr (Verbundkarte) der Deutschen Bahn
Einzelnachweise
- ↑ Josef Becker, Henrik Behrens, Saskia Hollborn Qualität von Nahverkersleistungen, Internationales Verkehrswesen (55) 1+2/2003, Deutscher Verkehrs-Verlag
- ↑ Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)Kundenorientierung und Qualitätsmanagement in Verkehrsunternehmen, Vorträge Jahrestagung 1996, alba Fachverlag GmbH
- ↑ Deutsche Bundesbahn Kursbuch Übersichtskarte für den Personenverkehr
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