- Emeritiraum
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Ein Emeritiraum ist ein ausgestatteter Büroraum, der Hochschullehrern auch nach altersbedingtem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zur Verfügung steht. Teilweise teilen sich mehrere Emeritierte Professoren einen solchen Raum.
Motive
Verbeamtete Hochschullehrer sind nach Überschreiten der Altersgrenze (Renten- oder Pensionsalter) von ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Ausübung der Tätigkeit in Lehre und Forschung entbunden. Dennoch ist es durchaus üblich, daß die Hochschullehrer weiterhin zumindest zeitweise an ihrem ehemaligen Dienstort präsent sind. Die Gründe hierfür sind:
- Altruismus; begrenzte Personalkapazitäten an den Hochschulen werden durch freiwilliges Engagement ersetzt
- Zeitvertreib; begrenzte Ausübung des ehemaligen Berufes als Hobby
- langfristige Forschungsprojekte, die während der aktiven Dienstzeit begonnen wurden und zu Ende geführt werden
- fachliche Fürsorge; der Hochschullehrer läßt „sein“ Institut nicht einfach so allein
- Prestige durch weitere Ausübung einer Lehrtätigkeit
- persönliche Fürsorge für ehemalige Untergebene, z.B. Betreuung eigener Doktoranden bis zu deren Ausscheiden
- Nutzung hochschuleigener Kapazitäten (Labors, Studienarbeiter) für eigene Interessen; im Gegenzug Einbringen persönlicher Arbeitsleistung
- Kontakte zu potenziellen Nachwuchskräften (wenn z.B. Professoren an Ingenieurfakultäten nach ihrer Emeritierung weiter eigene Ingenieurbüros betreiben)
Alle diese Motive und Tätigkeiten bedeuten für die Hochschule einen messbaren Nutzen; der ehemalige Hochschullehrer bringt eigene Arbeitsleistung ein. Um diese effizient nutzen zu können, wird ein eigener Büroraum benötigt, in dem z.B. auch mündliche Prüfungen stattfinden können.
Praxis
Der Emeritiraum steht typischerweise hinsichtlich Größe und Repräsentativität deutlich unter den Büroräumen aktiver Professoren. Je hochwertiger die Räumlichkeit (relativ zu den aktiven Kollegen), desto höher ist i.d.R. die Wertschätzung des alten Kollegen innerhalb der Hochschule. Dieser „Wert“ bemisst sich aus:
- der Größe,
- dem Zustand der Räumlichkeiten (Repräsentativität),
- der räumlichen Nähe zum Büro des aktiven Nachfolgers.
Im besten Fall darf der Emeritus sein „altes“ Büro behalten; im schlechtesten Falle ist sein Emeritiraum deutlich kleiner, ungemütlicher und liegt in einem anderen Gebäude weit ab vom Institut. Emeriti können auf den Emeritiraum verübergehend oder dauerhaft verzichten; sie können auch ersatzweise einen eigenen Arbeitsplatz in einem Gemeinschaftsbüro beanspruchen.
Weblinks
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