- Erholungsheim
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Der Begriff Erholungsheim bezeichnet einen Beherbergungsbetrieb der öffentlichen Hand oder privater Vereine, Genossenschaften oder Stiftungen, der sich vom üblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel) dadurch unterscheidet, dass er in der Regel nur vorangemeldeten Personen oder Gruppen offen steht.
Erholungsheime werden für die medizinische oder berufliche Rehabilitation genutzt um vorbeugend oder nachsorgend zur medizinischen Betreuung beizutragen und/oder einen Ortswechsel zu ermöglichen.
Siehe auch
Kategorien:- Gesundheitswesen
- Unternehmensart (Beherbergung)
- Kur
- Sozialstaat
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