- Erwerbswirtschaft
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Erwerbswirtschaft ist nach Max Weber eine Form des Wirtschaftens, die der Bedarfswirtschaft gegenübersteht, und aus der Knappheit der Güter mittels Produktion und Tausch sich am Ziel der Gewinnerzielung orientiert. Gesellschaftliche Zusammenschlüsse zum Zwecke der Bedarfsdeckung werden nach Weber Wirtschaftsgemeinschaften genannt.[1] Historische Entwicklungen von der Bedarfs- zur Erwerbswirtschaft („Great Transformation“) wird als Entwicklung zum modernen Kapitalismus bezeichnet.[2]
Inhaltsverzeichnis
Wissenschaftliche Entstehung des Begriffs
Auslöser für die Begriffsbestimmung von Max Weber war u. a. Werner Sombarts Werk Geistes des Kapitalismus. Sombart spricht bei seiner Untersuchung von Wirtschaftssystemen in diesem Zusammenhang von dem Erwerbsprinzip im modernen Kapitalismus. Diese Prinzip folge der Befriedigung eines Triebs nach Profit, der sich ansonsten sich selbst genügende. Sombart umschrieb 1902 die Etablierung des Erwerbsprinzips mit den Worten: „Wir können uns heute kaum noch vorstellen, welches ungeheure Raffinement dazu gehörte, den Gedanken zu fassen: durch Wirtschaften Geld zu verdienen.“[3]
Theorien
Theorien zur Funktion der Erwerbswirtschaft finden sich bei Karl Marx, bei den Nationalökonomen und in den klassischen und neoklassischen Wirtschaftstheorien.
Literatur
- Max Weber: § 1. Wesen der Wirtschaft. Wirtschafts-, wirtschaftende und wirtschaftsregulierende Gemeinschaft. 1922 [2]
- Eugen Buß: Lehrbuch der Wirtschaftssoziologie. Berlin und New York 1995
Einzelnachweise
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