- Richtlinie 2003/6/EG über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation
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Basisdaten der
Richtlinie 2003/6/EGTitel: Richtlinie 2003/6/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) Kurztitel:
(nicht amtlich)Marktmissbrauchsrichtlinie Rechtsnatur: Richtlinie Geltungsbereich: Europäische Union Rechtsmaterie: Kapitalmarktrecht, Wettbewerbsrecht Veröffentlichung: 12. April 2003 Inkrafttreten: 12. April 2003 In nationales Recht
umzusetzen bis:12. Oktober 2004 Umgesetzt durch: Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! Die Richtlinie 2003/6/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch), kurz Marktmissbrauchsrichtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz des Europäischen Kapitalmarktes. Sie richtet sich an agierende Inhaber von Wertpapieren für Geschäfte im Immobilienmarkt („Commercial MBS“) und im Wertpapierhandel (forderungsbesicherte Wertpapiere, „asset-backed securities“). Sie dient der Schaffung einer Marktintegrität der europäischen Kapitalmärkte und richtet sich gegen Marktmissbrauch. Sie soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in den europäischen Finanzmarkt steigern.
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Kategorie:- Europäisches Sekundärrecht
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