Richtlinie 2003/6/EG über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation

Richtlinie 2003/6/EG über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation
Flagge der Europäischen Union
Basisdaten der
Richtlinie 2003/6/EG
Titel: Richtlinie 2003/6/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch)
Kurztitel:
(nicht amtlich)
Marktmissbrauchsrichtlinie
Rechtsnatur: Richtlinie
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie: Kapitalmarktrecht, Wettbewerbsrecht
Veröffentlichung: 12. April 2003
Inkrafttreten: 12. April 2003
In nationales Recht
umzusetzen bis:
12. Oktober 2004
Umgesetzt durch:
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Richtlinie 2003/6/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch), kurz Marktmissbrauchsrichtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz des Europäischen Kapitalmarktes. Sie richtet sich an agierende Inhaber von Wertpapieren für Geschäfte im Immobilienmarkt („Commercial MBS“) und im Wertpapierhandel (forderungsbesicherte Wertpapiere, „asset-backed securities“). Sie dient der Schaffung einer Marktintegrität der europäischen Kapitalmärkte und richtet sich gegen Marktmissbrauch. Sie soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in den europäischen Finanzmarkt steigern.

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